Erneut hat ein Gericht zu Lasten von Markus Frick entschieden. Bereits seit etwa einem Jahr wird der Börsenguru von einer Vielzahl von Privatanlegern auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass es sich bei den von Frick in seiner email-hotline empfohlenen Unternehmen Star Energy, Stargold Mines und Russoil um erst kurz zuvor umfirmierte Börsenmäntel ohne erprobten Geschäftsbetrieb handelte. Mit Urteil vom 05. Februar 2008 hatte das Landgericht Heidelberg für einen Anleger bereits die Schadensersatzverpflichtung von Frick bestätigt (Az.: 2 O 261/07).
Mittlerweile deutet außerdem auch alles darauf hin, dass Frick wohl über eine von ihm kontrollierte Gesellschaft mit Sitz auf Mauritius vor den streitgegenständlichen Empfehlungen in erheblichem Umfang Aktien der von ihm empfohlenen Unternehmen erworben, von den aufgrund seiner Empfehlungen eingetretenen Kurssteigerungen profitiert und die Aktien anschließend, d.h. noch vor dem Kurssturz, mit exorbitanten Gewinnen veräußert hatte (das ergibt sich aus einem Beschluss des LG Berlin vom 20.05.2008, Az.: 514 AR 1/07). Auch dieses massive Eigeninteresse verheimlichte der Börsenguru vor den Abonnenten des Börsenbriefs.
Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen Frick wegen des Verdachts der Marktmanipulation (Az.: 3 Wi Js 1665/07). Im Zuge dieser Ermittlungen wurden bereits über € 40.000.000,- sichergestellt. Dabei handelt es sich um die erzielten Verkaufserlöse. Bemerkenswert ist dabei aber vor allem, dass hier nicht nur die drei Werte Star Energy, Stargold Mines und Russoil eine Rolle spielten, sondern offenbar auch bei zehn weiteren Titeln ähnliche Vorgänge festgestellt wurden. „Deshalb steht zu befürchten, dass der bisher bekannte Sachverhalt nur die Spitze des Eisbergs darstellt“ meint Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche geschädigte Anleger vertritt.