Staatsanwaltschaft Berlin prüft Anfangsverdacht der Nötigung wegen Wulffs Mailbox-Drohung. Präsidialamt wollte Artikel auch in der "Welt" verhindern. Reporter wurde ins Schloss Bellevue gebeten. Journalist empfand Gespräch als "eisig und sehr heftig".
Die Intervention des Bundespräsidenten bei der "Bild"-Zeitung war kein Einzelfall. Auch bei der "Welt am Sonntag" (WamS) hat Christian Wulff angerufen, um einen Artikel zu verhindern. Jan-Eric Peters, Chefredakteur der "Welt"-Gruppe", beschrieb den Vorgang gegenüber SPIEGEL ONLINE.
Ein paar Tage vor der Veröffentlichung des Artikels habe die Redaktion der Zeitung schriftlich Fragen an den Bundespräsidenten gestellt - alle seien unbeantwortet geblieben, so Peters. "Stattdessen gingen in der Redaktion mehrere Anrufe aus dem Bundespräsidialamt ein mit dem Ziel, die Geschichte zu verhindern. Als klar war, dass wir den Artikel trotzdem veröffentlichen wollten, wurde einer der Reporter am Samstag wenige Stunden vor Redaktionsschluss ins Schloss Bellevue gebeten."
Dort habe Wulff dem Reporter in einem langen Vier-Augen-Gespräch damit gedroht, dass er im Falle einer Veröffentlichung sofort eine Pressekonferenz einberufen und dort erklären würde, dass die "Welt am Sonntag" eine Grenze überschritten habe. Außerdem habe Wulff angekündigt, jede Zusammenarbeit mit der "Welt" zu beenden, falls das Stück publiziert würde, sagte Peters.
"Unser Reporter, ein erfahrener Journalist, war sehr überrascht von dem Vorgang und sagte mir, er habe diesen Teil des Gesprächs als eisig und sehr heftig empfunden. Nach dem Gespräch versuchte Wulff an höchsten Verlagsstellen, unter anderem beim Vorstandsvorsitzenden zu intervenieren. Ich habe trotzdem entschieden, die Geschichte zu veröffentlichen", sagt der Chefredakteur.
Staatsanwaltschaft Berlin prüft Anfangsverdacht der Nötigung wegen Wulffs Mailbox-Drohung
Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft nach Informationen der Berliner Zeitung (Mittwoch-Ausgabe), ob wegen Wulffs Droh-Anruf auf der Mailbox des Bild-Chefredakteurs Kai Diekmann ein Anfangsverdacht der Nötigung besteht. „Wir haben eine Anzeige wegen Nötigung im Zusammenhang mit der Mailbox-Aufsprache erhalten“, sagte Oberstaatsanwalt Martin Steltner der Berliner Zeitung am Dienstag. Die Anzeige komme jedoch nicht von einem der Beteiligten, sondern von einer Dritten Person und sei am Dienstag per E-Mail eingegangen.
Außerdem seien noch drei weitere Anzeigen wegen der Finanzierung des Privathauses des Bundespräsidenten eingegangen, so der Sprecher. Diese habe man an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben. Bei der Anzeige wegen Nötigung „prüfen wir den Anfangsverdacht“, so der Oberstaatsanwalt. Als Nötigung gilt laut Strafgesetzbuch, wen man einen Menschen etwa durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.