Wegen eines harmlosen Posts zur Erklärung 2018 wurde ein User bei Facebook gesperrt. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel klagt dagegen in Bamberg. In dem Verfahren werden voraussichtlich auch die Zensurmethoden des Internetkonzerns durchleuchtet.
von Joachim Steinhöfel
Im Juni 2018 löschte Facebook ein Posting von Christian G. aus Bamberg und sperrte ihn für 30 Tage. “Hassrede” war die Begründung. G. hatte die Petition 79822 (Asylrecht – “Gemeinsame Erklärung 2018”) von der Seite des Petitonsausschusses des Deutschen Bundestages kopiert und in wörtlicher Rede wiedergegeben. Er verband dies mit der Aufforderung: “Wer diese Petiton noch nicht unterschrieben hat, soll das bitte bis zum 17.06. tun!”. Das war alles.
Im Juli erfolgte durch Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und Alexander Wendt ein Aufruf, den Nutzer und diesen wichtigen Prozeß zu unterstützen.
Es sind genügend Spenden eingegangen, um dieses Verfahren, wenn nötig, durch alle Instanzen zu betreiben. Dafür ganz herzlichen Dank!
Wir haben für G. Ende Juni beim Landgericht Bamberg einen gegen diese Löschung und Sperrung gerichteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt. Facebook sollen Löschung und Sperrung verboten werden. Über diesen Antrag wird öffentlich verhandelt und jeder ist herzlich eingeladen, dabei zu sein.
Die Verhandlung findet statt am Mittwoch, 12.09.2018, 11:00 Uhr, Landgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, Sitzungssaal 0.244, EG.
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