In einer Studie der Universität Duisburg-Essen (UDE) sorgt man sich um die Prosperität der Zugewanderten. In dieser Gruppe droht erhöhtes Armutsrisiko.
Pressemitteilung Universität Duisburg-Essen (UDE):
Die Gefahr, in Deutschland zu verarmen, wächst – vor allem bei den zugewanderten ausländischen Mitbürgern. „Es kann keine Rede davon sein, dass es den Menschen, die in Deutschland ohne deutschen Pass leben, gut oder sogar zu gut geht“, sagt Prof. Gerhard Bäcker von der Universität Duisburg-Essen (UDE). Mehr als ein Drittel der in Deutschland lebenden Ausländer (36,2 %) ist arm – mit wachsender Tendenz. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der UDE im Informationsportal Sozialpolitik-Aktuell.
Das Armutsrisiko stieg in Deutschland in den letzten zehn Jahren um fast 13 Prozent. Im vergangenen Jahr waren bereits 15,8 Prozent der Bevölkerung betroffen. Die Armutsgrenze beginnt da, wo das pro-Kopf berechnete Haushaltseinkommen nicht ausreicht, um das sozialkulturelle Existenzminimum abzudecken. Statistisch liegt sie bei 60 Prozent des gesamtdeutschen Durchschnittseinkommens (Median). Das Armutsrisiko der deutschen Staatsbürger ist in den letzten Jahren leicht auf 13,1 Prozent gesunken.
Vor allem die kürzlich zugewanderten Flüchtlinge müssen mehrheitlich in großer Armut leben. Das hat verschiedene Ursachen: Flüchtlinge, Asylbewerber und Schutzsuchende haben in aller Regel keine Arbeitserlaubnis und sind auf die niedrigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen. Selbst wer nach einer Anerkennung eine Arbeitserlaubnis hat, ist überproportional häufig arbeitslos oder arbeitet für einen Niedriglohn. „Auch niedrigere Bildung, nicht anerkannte Abschlüsse aus dem Heimatland, mangelnde Sprachkenntnisse und nicht zuletzt offene und versteckte Diskriminierungen tragen zu einer erhöhten Armutsgefährdung bei,“ konstatiert der IAQ-Forscher Prof. Dr. Gerhard Bäcker.
„Das Ziel, ein Leben führen zu können, das der Würde des Menschen entspricht, gilt für alle Einwohner“, fordert Prof. Dr. Gerhard Bäcker. Das Bundesverfassungsgericht hat das bereits in seinem Urteil aus dem Jahr 2002 bestätigt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“.