Weil Facebook eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Berlin gegen eine Nutzersperre ignorierte, droht dem Konzern nun ein Ordnungsgeld in Höhe von € 10.000, ersatzweise Ordnungshaft. Es ist dies der erste Fall in Deutschland. Weitere könnten folgen.
Das Landgericht Berlin hat dem Social-Media-Konzern Facebook am Mittwoch einen am 2. November erlassenen Ordnungsgeldbeschluss mit dem Aktenzeichen 6 O 209/18 zugestellt.
Für den Fall, dass der Social-Media-Konzern die darin vom Gericht geforderten 10.000 Euro nicht zahlt, werden den Facebook-Geschäftsführern darin insgesamt zehn Tage Ordnungshaft angedroht.
Anlass für den Ordnungsgeldbeschluss war das Ignorieren eines gerichtliche Verbots, das der bekannte Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vorher für seinen Mandanten Gabor B. erwirkte. Der hatte sich juristischen Rat gesucht, weil es ihm unbillig erschien, dass Facebook ihn 30 Tage lang sperrte, weil er einen anderen Nutzer - Kevin M. - darauf aufmerksam gemacht hatte, dass dessen sexuell-politische strafbare Beleidigung einer dritten Nutzerin nicht gerechtfertigt war.