Im Dieselskandal hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig nach dem Teilabschluss ihrer Ermittlungen Anklage gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn und vier weitere Beschuldigte erhoben.
Vorgeworfen werde den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen "eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen", teilte die Behörde am Montagmittag mit.
Insbesondere gehe es um einen besonders schweren Fall des Betruges und einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Darüber hinaus sei für einige der Beschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben.
Der Tatzeitraum erstrecke sich auf die Zeit zwischen dem 15. November 2006 und dem 22. September 2015, wobei die individuellen Tatzeiten unterschiedlich lang seien.
Winterkorn selbst werde tateinheitlich ein besonders schwerer Fall des Betruges, ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie eine Untreue vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft weiter.
Er habe es seit dem 25.Mai 2014 als "Garant" unterlassen, nach Kenntnis der rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese gegenüber den zuständigen Behörden in Europa und den USA sowie gegenüber den Kunden offen zu legen, hieß es zur Begründung.
Zudem habe er den weiteren Einbau der sogenannten "Abschalteinrichtungen" als auch den Vertrieb der Fahrzeuge mit diesem "defeat device" nicht untersagt.
Hierdurch sei es sowohl in Deutschland als auch den USA zu der Verhängung deutlich höherer Geldbußen gegen Volkswagen gekommen. Winterkorn war im September 2015 wenige Tage nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals als VW-Chef zurückgetreten.
Foto: Volkswagen-Werk, über dts Nachrichtenagentur