Bislang geheime KBA-Papiere liefern Dieselklägern neue Argumente
Volkswagen gerät im Streit mit Dieselkunden zunehmend unter Druck: Das Handelsblatt hat bislang unter Verschluss gehaltene Bescheide des Kraftfahrtbundesamts (KBA) zu mehreren manipulierten Dieselmotoren in VW-, Audi- und Porsche-Fahrzeugen veröffentlicht. Nach Aussagen von Juristen wird es dadurch für Dieselkunden erheblich leichter, eine sittenwidrige Schädigung durch den Autokonzern zu belegen.
Zahlreiche Gerichte stützen sich mittlerweile auf die KBA-Feststellungen zu manipulierten Motoren, um Volkswagen zu verurteilen. Zuletzt schlug sich mit dem Oberlandesgericht Koblenz ein Obergericht auf die Seite der Kläger. „Ausweislich des bestandskräftigen Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes liegt bei dem Motor des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung (…) vor“, urteilte das OLG im Juni 2019. Alles, was VW dem entgegenstelle, „bleibt damit unerheblic h.“
Bislang ist allerdings nur der Bescheid zum 2-Liter-Motor EA 189 von Volkswagen öffentlich bekannt. Bescheide zu vielen anderen manipulierten Motoren existieren zwar. Das Kraftfahrtbundesamt stellt sie aber weder auf seine Homepage, noch gibt die Behörde sie auf Antrag von Rechtsanwälten heraus.
Die jetzt vom Handelsblatt im Internet veröffentlichten Papiere erleichtern nun die Beweislage. Die Dokumente betreffen die Drei-Liter-Motoren der Euro-Norm 6, die im VW Touareg sowie in den Porsche-Modellen Cayenne und Macan verbaut wurden. Zudem liegt der Bescheid für den Audi A8 mit einem 4,2-Liter-Motor vor
Trotz der Bescheide hält Volkswagen auf Nachfrage des Handelsblatts daran fest, keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben.