Der Autobauer Tesla darf auf dem Grundstück für die neue Autofabrik in Brandenburg weiterroden.
Damit wurde der Antrag der "Grünen Liga" vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen, wie am Donnerstag bekannt wurde.
Das Gericht hatte erst wenige Tage zuvor einen vorläufigen Stopp der bereits begonnenen Rodungsarbeiten auf dem vorgesehenen Werksgelände verordnet, weil die bereits weit fortgeschrittenen Rodungsarbeiten innerhalb von drei Tagen abgeschlossen sein würden.
Die "Grüne Liga" war gegen die vorzeitige Errichtungsgenehmigung des Landesamtes für Umwelt vor Gericht gezogen. Dieses hatte schon mal die Erlaubnis zur Rodung erteilt, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Foto: Warnschild auf Gelände von künftiger Tesla-Fabrik, über dts Nachrichtenagentur