Die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Wirtschaftsprüfer-Aufsicht ermittelt im Wirecard-Skandal gegen das Unternehmen Ernst & Young (EY).
Es laufe „ein förmliches Berufsaufsichtsverfahren gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft“, heißt es in einem vertraulichen Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zum Fall Wirecard. Das als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Papier liegt dem Handelsblatt vor.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) untersuche sämtliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ab dem Jahr 2015 durch EY bei Wirecard „auf die Einhaltung der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben“, heißt es in dem Sachstandsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums.
Wenn die Apas Pflichtverletzungen feststellt, hat sie weitreichende Sanktionsmöglichkeiten von Rügen und Geldbußen bis hin zu einem Ausschluss aus dem Beruf. Bereits seit Oktober 2019 hatte die Apas laut dem Papier des Wirtschaftsministeriums Vorermittlungen gegen EY aufgenommen. Die Apas-Experten können insbesondere bei Firmen von öffentlichem Interesse, zu denen Dax-Konzerne wie Wirecard gehören, die Abschlussprüfungen kontrollieren.
EY wollte sich nicht konkret zu dem Vorgang äußern. „Wir werden, wie immer in solchen Situationen, zu behaupteten, eventuellen oder tatsächlichen Untersuchungen, schwebenden oder voraussichtlichen Verfahren keinen Kommentar abgeben und etwaige behördliche Untersuchungen weder bestätigen noch dementieren“, teilte EY auf Anfrage mit.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betonte zugleich, dass sie alle behördlichen Untersuchungen im Fall Wirecard unterstütze und mit allen zuständigen Behörden und Aufsichtsstellen vollumfänglich zusammenarbeite. „Auch uns ist daran gelegen, dass die Vorgänge umfassend, rückhaltlos und rasch aufgeklärt werden“, heißt in der Stellungnahme.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steht in der Kritik, weil sie über Jahre Wirecard eine korrekte Bilanz bescheinigte. Im Juni musste der Zahlungsdienstleister Luftbuchungen von insgesamt 1,9 Milliarden Euro einräumen, wenige Tage später folgte der Insolvenzantrag.