Im Falle eine Impfzwangs könnte Ungeimpften der Wegfall des Arbeitslosengeldes drohen, sagt der Chef der Bundesagentur für Arbeit.
Durch eine allgemeine Coronaimpfpflicht sieht Detlef Scheele Konsequenzen auch für den Arbeitsmarkt: Arbeitgeber könnten etwa ungeimpfte und nicht genesene Bewerber ablehnen, so der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit. Das sei jedoch erst möglich, "wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind", wie Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte. "Auch wir als Bundesagentur müssen dann prüfen, ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt." Eine Sperrzeit bedeutet, dass ein Arbeitsloser oder eine Arbeitslose für eine bestimmte Zeit kein Arbeitslosengeld bekommt.