Neuartige "Vermögensermittlungsverfahren", "Vermögensabschöpfung", Beweislastumkehr: Brisanter Inhalt des Koalitionsvertrages: "Die bestehenden Vermögenseinziehungsinstrumente werden wir fortentwickeln". - Wie kann man sich schützen?
Aus dem Koalitionsvertrag, Zeile 1550:
Wir schließen Lücken im Transparenzregister. Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, so dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten nicht getätigt werden. Wir werden ein administratives, verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren schaffen mit dem Ziel, verdächtige Vermögensgegenstände von erheblichem Wert sicherzustellen, bei denen Zweifel an einem legalen Erwerb nicht ausgeräumt werden können (Suspicious Wealth Order). Die bestehenden Vermögenseinziehungsinstrumente werden wir fortentwickeln und um ein Einziehungsverfahren für Vermögensgegenstände ungeklärter Herkunft erweitern.
Zeile 2876:
Wir regeln, dass beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt, und setzen die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung.des Rechts der Vermögensabschöpfung um.
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