Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen.
Die Anträge seien unzulässig, weil "eine einstweilige Anordnung des von den Antragstellern begehrten Inhalts die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen hätte", teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit.
Die Beschwerdeführer wollten erreichen, dass der Deutschen Bundesbank einstweilen der weitere Ankauf von Staatsanleihen untersagt wird.
Außerdem sollte der Gesetzgeber verpflichtet werden, sich mit dem Anleihenkaufprogramm aktiv auseinanderzusetzen. Nach mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Anleihenkäufe der EZB hatte das Bundesverfassungsgericht im Sommer den Gerichtshof der Europäischen Union eingeschaltet. Eine Entscheidung in dem Verfahren steht noch aus.
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