Unter dem Deckmantel der Kriminalitätsbekämpfung hat die EU heimlich, still und leise eine neue Verordnung erlassen, um auch Bargeldbeträge unterhalb von 10.000 € bei Grenzübertritt zu konfiszieren.
Ein Verordnungsvorschlag aus Brüssel sieht beträchtliche Einschränkungen in Sachen Bargeld vor. Die neue Einschränkung aus Brüssel lautet „Barmittelverordnung“. Die Medien berichteten bisher nicht über diese Angelegenheit. Denn es geht ja schließlich um so genannte Kriminalitätsbekämpfung.
Doch der neue Vorschlag hat es in sich. Konkret kann auch Bargeld unterhalb von 10.000 € bei Grenzübertritt beschlagnahmt werden. Dazu reicht der Verdacht einer kriminellen Handlung aus. Wie das genau definiert ist, lässt Brüssel natürlich im Dunkeln.
Bisher gilt: Bargeld unter 10.000 € muss bei Grenzübertritt nicht deklariert werden. Wer mehr dabei hat und lügt, dem kann der Zoll alles abnehmen.
Die neue Verordnung sieht jedoch vor, dass dies unter bestimmten Umständen auch bei weniger als 10.000 € Euro passieren kann. Dazu reicht der bloße Verdacht auf eine kriminelle Handlung aus.
Theoretisch könnten dann auch schon 1000 € konfisziert werden - völlig willkürlich.
Darüber hinaus definiert die Verordnung den Begriff Bargeld neu: Neben Cash zählen dazu auch Goldschnuck, Silber oder sonstige Wertgegenstände wie Diamanten oder eine teure Uhr, die Bargeld-ähnlich ausgelegt werden können. Gold und sonstige Wertgegenstände werden so als Barmittel definiert und mit erfasst.
Alles, was irgendwie wertvoll ist, zählt dann zur 10.000 € Grenze. Wird diese überschritten, können die Behörden beziehungsweise der Zoll alles konfiszieren.
Bargeld Neusprech
Diese brachialen Methoden sieht ein neuer Verordnungsvorschlag aus Brüssel vor. Er wurde vor Kurzem auch im EU-Parlamentsausschuss durchgewinkt. Ungeheuerlich und dennoch im Trend der Zeit: dieser EU-Parlamentsausschuss wurde im bestem orwellschen Neusprech „Bürgerliche Freiheiten“ genannt.
Der EU-Parlamentsausschuss „Bürgerliche Freiheiten“ versteht seinen Auftrag offenbar so, dass sie für die Eingrenzung der bürgerlichen Freiheiten zu sorgen hat.
Das bedeutet im Klartext: Reisende, die Gold oder Schmuck oder Bargeld oder anonyme Kreditkarten und Sonstiges im Wert von zusammen mehr als 10.000 Euro dabei haben, müssen das künftig beim Zoll anmelden, oder sie riskieren, dass es konfisziert wird.
Keine Untergrenze
Die Kommission soll darüber hinaus ermächtigt werden, zusätzliche Wertsachen auf die Liste der anmeldepflichtigen und zur Konfiszierung freigegebenen „Barmittel“ zu setzen. Alles was teuer, haltbar und leicht transportabel ist, kommt dafür in Frage, eben auch teure Uhren zum Beispiel.
Eine Untergrenze bei der man sich sicher fühlen darf, wird nicht genannt.
Aus den Erfahrungen mit anderen Anti-Geldwäscheregeln dürft man ab knapp unter 1000 Euro in den Gefahrenbereich kommen. Es reicht, dass den Zollbeamten irgend etwas kriminell vorkommt, und der Reisende durch irgendwelche Umstände den Eindruck vermittelt, er könnte Steuern hinterzogen haben oder hinterziehen wollen.
Die neue Regelung sieht auch vor, dass der Reisende versichern muss, dass er sein Bargeld nicht auf irgendwelche anderen Wege ins Ausland bringt. Wie das in der Praxis aussehen soll, bleibt natürlich unklar. So sieht die neue Verordnung vor, dass es nicht erlaubt ist, sein Geld per Post nachschicken zu lassen. Die EU-Schergen in Brüssel gehen offensichtlich davon aus, dass man seine Millionen möglicherweise im Paket per Post ins Ausland verschicken lässt.
Kein Wunder, dass unter diesen Umständen der Bitcoin weiter neue Rekordhöhen anstrebt. Wer seine Adresse beziehungsweise die Kontonummer kennt, und das Passwort im Kopf hat, der kann mit Milliarden über die Grenze gehen ohne dass die EU-Häscher davon Wind bekommen.
Deshalb könnte es durchaus möglich sein, dass Krypto-Währungen demnächst von Brüssel verboten werden.
Quelle:
Verordnung des europäischen Parlaments über die Überwachung von Barmitteln