Der selbsternannte "Deutsche Umwelthilfe Verein" tyrannisiert Millionen Autofahrer und beraubt sie um Milliarden. Der politisch-mediale Komplex unterstützt die dubiose Vereinigung. Wer stoppt den Terror gegen individuelle Mobilität?
Jetzt sind Dieselfahrverbote erlaubt. Das ist aber erst der Anfang. Mit dem Inkrafttreten der Grenzwerte für Feinstaub drohen auch Fahrverbote für Benziner. Die von Toyota gesponserte "Deutsche Umwelthilfe" (DUH) hat ihre Bereitschaft zu erneuten Klagen schon angekündigt.
Wie lange lassen sich das deutsche Autofahrer noch bieten? Nirgendwo in der EU - noch nicht mal in Brüssel - wird über Fahrverbote diskutiert. Nur der DUH-Terror sorgt in Deutschland für mediale Aufmerksamkeit und fatale Konsequenzen.
Jörg Urban (AfD): "Das macht wütend, weil ohne Not die Dieseltechnologie in die Mülltonne geworfen wird. Weil der Industriestandort Deutschland weiter an Attraktivität verliert. Weil bald nicht nur der Strom, sondern auch die Mobilität doppelt so teuer ist wie in unseren Nachbarländern."
Allein die Debatte um Fahrverbote hat Wertverluste von ca. 15 Milliarden Euro für die Autobesitzer verursacht.
Schuld daran sind die Altparteien. Sie haben die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Seit 2004 ist die DUH als ‚klageberechtigter‘ Verbraucherschutzverband anerkannt, ab 2008 sogar als ‚klageberechtigte Vereinigung‘ nach Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannt.
Die EU-Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub sind reine Ideologie, ohne wissenschaftlichen Beweis. Seit 20 Jahren tragen die Altparteien im EU-Parlament, aber auch die EU-Kommissare von CDU und FDP, diese Grenzwerte widerspruchslos mit.
Ergebnisse des Diesel-Untersuchungsausschusses zeigen keinen Zusammenhang von bestehenden Grenzwerten und Erkrankungen
Basierend auf den Ergebnissen des Diesel-Untersuchungsausschusses fordert der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard eine Überprüfung des seit 2010 in Deutschland gültigen europäischen Stickstoffdioxid-Grenzwertes für Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresdurchschnitt. Der Ruf nach Diesel-Fahrverboten sei hingegen völlig unsinnig.
Marc Bernhard verweist dabei auf den Bericht des Diesel-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30.06.2017 (Bundestagsdrucksache 18/12900). Dieser kommt unter der Überschrift "II. Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen" zum dem Schluss, dass "in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen". Ferner gäbe es, laut Bericht, keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen ursächlich erkrankt oder gar gestorben sind.
Der Abgeordnete hatte diese Zusammenhänge bereits im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz vorgetragen, dem er als ordentliches Mitglied seit dieser Legislaturperiode angehört, und auch im Plenum die Umweltministerin dazu befragt. BM Hendricks hielt einen Zusammenhang von Stickoxiden und Todesfällen in der Vergangenheit für unwahrscheinlich.
Für wenig plausibel hält Marc Bernhard auch, dass in den sehr umweltsensiblen USA ein 2,5-fach höherer NO2-Grenzwert gilt als in Deutschland. Dieser wurde zuletzt nach umfangreicher Prüfung durch die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (USEPA) am 14. Juli 2017 bestätigt.
Nun fordert er von der Bundesregierung, die Überprüfung des europäischen Grenzwertes von 40µg/m3 NO2 für öffentliche Bereiche herbeizuführen. Einen entsprechenden Antrag brachte der Abgeordnete heute für den Arbeitskreis Umwelt der AfD-Bundestagsfraktion in das Plenum ein.
Marc Bernhard unterstreicht: "Die Sachverständigenkommission kam vor wenigen Monaten einhellig zu dem Schluss, dass es nicht möglich ist, Gesundheitsbeeinträchtigungen durch NO2 in Konzentrationen bis 900 µg/m3 nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund wäre die Beibehaltung des 20-fach niedrigeren Grenzwertes von 40 µg/m3 übertrieben und unverhältnismäßig." Dies gilt insbesondere auch bei einem Vergleich mit dem NO2-Grenzwert für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk, der bei 950 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt liegt. Dieser Wert kommt den Schlussfolgerungen der Sachverständigenkommission schon sehr viel näher.