Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen die Volkswagen AG einen Bußgeldbescheid in Höhe von einer Milliarde Euro erlassen. Das bestätigte der Autokonzern am Mittwoch und teilte gleichzeitig mit, das Bußgeld zu akzeptieren.
Die Strafe sei im Zusammenhang mit der Dieselkrise erlassen worden und setze sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig war es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen.
Diese waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft mitursächlich dafür, dass im Zeitraum von Mitte 2007 bis 2015 insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden.
Foto: Volkswagen-Werk, über dts Nachrichtenagentur