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Vermögenssteuer: SPD will totalen Überwachungsstaat

SPD-Länder vertagen Beratungen über Vermögensteuer. Streit um Konzept der Gesetzesinitiative. Zur besseren Erfassung des Reichtums sollen Banken nach den bisherigen SPD-Plänen verpflichtet werden, „Wert und Umfang der im Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände ab 50.000 Euro“ zu melden.


Die SPD-regierten Bundesländer können sich bislang nicht auf ein Konzept zur Wiedereinführung der Vermögensteuer einigen. Die Beratungen über eine Gesetzesinitiative wurden nach Informationen des Nachrichtenmagazins FOCUS auf November vertagt. Nach wie vor wollen die Länder noch in diesem Jahr über den Bundesrat einen gemeinsamen Gesetzesentwurf einbringen. Mit dem Versprechen, bei den Reichen im Land insgesamt zehn Milliarden Euro im Jahr zusätzlich einzusammeln, will die SPD-Spitze vor der Bundestagswahl 2013 punkten.

Einigkeit herrscht beim Steuersatz von einem Prozent, der jedes Jahr auf Kapital- und Grundvermögen erhoben werden soll. Die übrigen Details sind heftig umstritten. Das von Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans ausgearbeitete Grundkonzept lehnen vor allem die SPD-Kollegen aus Baden-Württemberg und Hamburg ab. Sie drängen auf eine wirtschaftsfreundliche Lösung und wollen betriebliche Vermögen schonen. Die Freibeträge für persönliche Vermögen sollen 1,5 bis zwei Millionen Euro betragen. Bremen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Grenze indes schon bei 500.000 Euro ziehen.

Erste Hochrechnungen haben ergeben, dass die Steuer in der bisher geplanten Form nicht nur die 300.000 reichsten Deutschen treffen würde. Insbesondere Wohnungsunternehmen müssten mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Das könnte in Ballungsgebieten höhere Mieten nach sich ziehen und damit Unmut auslösen. Eine schlecht konzipierte Vermögensteuer werde an Akzeptanz verlieren, heißt es aus den Ländern, die vor zu scharfen Vorschriften warnen.

Zur besseren Erfassung des Reichtums sollen Banken nach den bisherigen SPD-Plänen verpflichtet werden, „Wert und Umfang der im Gewahrsam befindlichen Vermögensgegenstände ab 50.000 Euro“ zu melden.

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