Eine neue Verfassungsrichterin in Brandenburg freut sich auf Klagen rechter Parteien, um diese kritisch anzugehen.
Die neue Verfassungsrichterin von Brandenburg, Juli Zeh, gibt in der Süddeutschen Zeitung offiziell bekannt, dass sie sich freue, über Klagen "rechter Parteien" entscheiden zu müssen, die darauf abzielen, die Klagen in den Parlamenten aufzuhalten.
Es sei eine schöne Möglichkeit dem Land zu dienen, ohne "parteipolitisch tätig sein zu müssen".
Damit ist sie von vornherein befangen, verletzt den Gewaltenteilungsgrundsatz und kann eigentlich ihre Tätigkeit als Verfassungsrichterin gar nicht mehr ausüben.
Sie muss sofort wieder aus dem Dienst entlassen werden.
Diese Unverfrorenheit ist ungeheuerlich.
Christian Hiß:
Es dürfte, wie in diesem Fall, einmalig sein, dass ein Richter seine politische Einstellung bekennt. Das erinnert irgendwie an die DDR. Eine solche Person ist für das Amt des Verfassungsgerichts untragbar. Sie bekundet damit eine offensichtliche Voreingenommenheit, Klagen der Opposition nicht mit der gebührenden Objektivität zu behandeln.
Dies ist bereits das zweite Husarenstück in der rot-roten Demokratur, in der demnächst eine Frauenquote bei den Wahlen eingeführt werden soll. Damit wird der Souverän, der Wähler, entmachtet.
Klagen der Opposition gegen solche Vorgänge dürften beim Verfassungsgericht in Brandenburg demnächst einen schwierigen Stand haben.