Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: CO2-Steuer ist verfassungswidrig
Die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen verstößt nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages gegen das Grundgesetz.
„Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus“, schreiben die Experten in einem Gutachten, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Der Staat dürfe nicht einfach neue Steuern erfinden, so die Bundestagsjuristen: Es gebe „gerade kein Steuererfindungsrecht“. Eine neue Steuer müsse sich in die vorhandenen Steuerarten einfügen – also den Charakter einer Ertrags-, Verkehrs-, Aufwands- oder Verbrauchssteuer annehmen. Die CO2-Steuer würde indes unter keine dieser Kategorien fallen.
Um das Grundgesetz entsprechend zu ändern, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Deshalb könnten Union und SPD sie nicht allein beschließen. Auf die Unterstützung der FD P kann die Regierung jedoch nicht setzen. „Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen“, sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Bettina Stark-Watzinger, der WirtschaftsWoche. Sie sei gegen eine CO2-Steuer, eine Ausweitung des Emissionshandels sei „eindeutig die bessere Lösung“.
Widerstand kommt auch aus den Reihen der Union. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm, hält „nichts davon, die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen“. Der CSU-Politiker will lieber „positive Anreize setzen“, etwa durch einen Steuerbonus für den Austausch alter Heizungen oder für den Umstieg auf emissionsärmere Autos.