Der vom Land Berlin geplante Mietendeckel wäre verfassungswidrig.
Zu diesem Schluss kommt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Rechtsgutachten im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben) berichten.
Nach Einschätzung Papiers besitze der Bund für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht eine Vollkompetenz.
"Landesverfassungsrecht kann die grundgesetzliche Kompetenzverteilung weder sprengen noch zu deren Auslegung etwas beitragen", heißt es in dem Rechtsgutachten weiter. Der Bund hat unter anderem mit der 2015 verabschiedeten Mietpreisbremse und der Anwendung des Bestellerprinzips für Mietwohnungen von seinen Gesetzgebungskompetenzen beim sozialen Mietrecht Gebrauch gemacht.
Die bundespolitisch geregelte Mietpreisbremse sieht unter anderem vor, dass in Gebieten mit einem Mangel an bezahltem Wohnraum die Mieten binnen drei Jahre maximal um 15 Prozent steigen dürfen. Diese Regelung wäre durch einen Mietendeckel aber ausgehebelt.
Für Papier greift in diesem Fall eine "Sperrwirkung" des Bundesrechts: "Die bundesstaatliche Kompetenzordnung verpflichtet alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen so aufeinander abzustimmen, dass die Rechtsordnung nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird", heißt es in dem Rechtsgutachten, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
+Daraus schlussfolgert der langjährige Verfassungsgerichtspräsident: "Die Länder, somit auch der Landesgesetzgeber von Berlin, verfügen nach dem Grundgesetz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt über eine Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines sogenannten Mietendeckels", heißt es in dem Gutachten weiter.
Foto: Dächer von Berlin-Kreuzberg, über dts Nachrichtenagentur