Wegen der Annahme unzulässiger Spenden hat die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen gegen vier Parteien verhängt.
Die Linkspartei solle 90.168,15 Euro Strafe zahlen, die SPD 44.234,01 Euro und die Grünen 17.063,97 Euro, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.
Die CDU komme mit einer Strafe von nur 93,96 Euro davon.
Hintergrund der Sanktionen sind illegale Zuwendungen im Bundestagswahljahr 2013.
Auslöser war eine Prüfung des Bundesrechnungshofs, der die Ausgaben der Fraktionen der damals im Bundestag vertretenen Parteien untersucht hatte. Die steuerfinanzierten Mittel dürfen laut Gesetz nicht für Parteiaufgaben verwendet werden, sondern nur für Parlamentsarbeit.
Dennoch hatten dem Rechnungshofbericht zufolge alle Fraktionen ihre Mittel damals teilweise "rechtswidrig für Parteiaufgaben" eingesetzt: Union und Grüne in "einzelnen Fällen", SPD und Linke in "mehreren Fällen" und die FDP "in erheblichem Umfang".
Die AfD war 2013 noch nicht im Parlament. Der Rechnungshofbericht wurde seit 2017 von der Bundestagsverwaltung geprüft. Ende September dieses Jahres wurden die Untersuchungen abgeschlossen und die Sanktionsbescheide an die Parteien verschickt.
In vielen Fällen kam die Bundestagsverwaltung zu einer völlig anderen Bewertung als der Bundesrechnungshof. Entsprechend niedrig fielen zahlreiche Strafen aus. Die FDP, die laut Rechnungshof am heftigsten Steuergeld für Parteizwecke missbraucht hatte, blieb gänzlich straffrei.
Foto: Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, über dts Nachrichtenagentur