Die Union will die Betreiber sozialer Netzwerke unter Androhung von Bußgeldern dazu zwingen, im Kampf gegen Hasskriminalität künftig mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.
Das geht aus einem Positionspapier zur "Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)" hervor, welches die Bundestagsfraktion am Dienstag beschließen will und über welches das "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe) berichtet. "Systematische Zuwiderhandlungen der Netzwerke sind mit einem Bußgeld zu belegen", heißt es in dem Papier.
Konkret sollen die sozialen Netzwerke in Zukunft Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden herausgeben müssen, sofern Hasspostings einen Straftatbestand erfüllen, darunter etwa Volksverhetzung, Bedrohung, Verleumdung oder die Verbreitung von Propaganda verfassungswidriger Organisationen.
Hierfür soll im NetzDG, dem Telemediengesetz oder der Strafprozessordnung "ein entsprechender Auskunftsanspruch gegenüber den Telemediendiensteanbietern klar geregelt werden", heißt es in dem Papier. Außerdem sollen die Netzwerkanbieter verpflichtet werden, bei strafrechtlich relevanten Fällen "proaktiv" eine Mitteilung an die neu zu errichtende Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) zu geben.
Hierbei müsse die im NetzDG vorgesehene Speicherfrist für Nutzerdaten von zehn Wochen "für die notwendigen Ermittlungen der strafrechtlichen Inhalte überprüft und gegebenenfalls erweitert werden". Eine Klarnamenpflicht wird in dem Papier ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Neuregelungen sollen vielmehr gewährleisten, "dass User einerseits weiterhin unter Pseudonym im Netz kommunizieren können, andererseits die rechtsstaatliche Verfolgung strafrechtlich relevanter Inhalte durch die zuständigen Ermittlungsbehörden und durch die Gerichte unterstützt wird".
Foto: Zwei Männer surfen im Internet, über dts Nachrichtenagentur