Weil sie mit ihrem Antrag gegen die "Anti-Corona-Maßnahmen" beim Verfasungsgericht nicht durchkam gibt Rechtsanwältin Beate Bahner ihre Anwaltszulassung zurück: "In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun."
Webseite Beate Bahner www.beatebahner.de:
Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.
Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner, Rechtsanwältin
Dokumente:
Offener Brief an Juli Zeh, Karfreitag, 10. April 2020, 15 Uhr
Beate Bahner erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist - und der größte Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland, 7. April 2020
Pressemitteilung von Beate Bahner, 3. April 2020