Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen klagt, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Polizeisprecher: "Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht".
Die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die gegen die Corona-Verordnungen klagte, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. "Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht", begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung.
Auch in der Schweiz wurde am Samstagabend ein Arzt, der die Corona-Restriktionen kritisierte, von der Polizei verhaftet und in die Psychatrie verbracht, weil er angeblich nicht mehr zurechnungsfähig war.
Rechtsanwältin Beate Bahner hatte zuvor Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Corono-Verordnung gestellt. Das Gericht hatte den Eilantrag Bahners jedoch abgewiesen.
Das Gericht sollte die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug setzen, da sie "geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden".
Die von Bahner für Ostersamstag angekündigte Demonstration gegen die Verordnungen hätte daher aus Sicht der Klägerin nicht verboten werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass der Antrag unzulässig ist. Zuerst seien andere Gerichte – in diesem Fall das Verwaltungsgericht – zuständig. Zudem sei Bahner nicht persönlich von allen Verordnungen in ihren Rechten betroffen – eine so "breite" Verfassungsbeschwerde sei daher unzulässig.
Erschütternd - RA berichtet von ihrer Verhaftung: