Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach der BND Datenströme im Ausland nicht ohne konkreten Anlass überwachen darf, scharf kritisiert.
"Das ist ein schwarzer Tag für den BND und die Sicherheit unseres Landes", sagte Hanning, der von 1998 bis 2005 BND-Präsident war, der "Bild-Zeitung" (Mittwochsausgabe). Er frage sich "wirklich, ob sich das Gericht über die Konsequenzen dieses Urteils für die Sicherheit unseres Landes" im Klaren sei.
Hier werde "die Sicherheit deutscher Bürger im In- und Ausland aufs Spiel gesetzt", so der ehemalige BND-Präsident weiter. Der Terrorexperte Peter Neumann sagte, das Verfassungsgericht habe mit seinem Urteil klar gemacht, "dass die deutschen Grundrechte, die eigentlich nur für Bürger in der Bundesrepublik gelten, auch für Nicht-Deutsche im Ausland angewendet werden müssen."
Die Folge davon sei: "Wenn der BND einen Taliban-Kommandeur in Afghanistan abhören will, muss er im Prinzip die gleichen Hürden nehmen und die gleichen Voraussetzungen schaffen, als würde er einen in Deutschland lebenden Deutschen abhören. Das ist doch absurd", so der Terrorexperte.
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