CDU-Mitglieder die auf sozialen Netzwerken über ihre Partei herziehen, sollen künftig aus der Partei ausgeschlossen werden können.
Als parteischädigendes Verhalten werde künftig auch eingeordnet, wenn sich ein Parteimitglied "in sozialen Medien gegen die CDU und ihre Repräsentanten nachdrücklich und fortgesetzt Stellung nimmt und dabei erhebliche Verbreitung erlangt", heißt es in einem Entwurf für Änderungen der CDU-Satzung, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochsausgaben berichten. Zudem solle Parteischädigung auch festgestellt werden können, wenn ein Mitglied "den Namen der Partei für sich oder eine Organisation in der Absicht verwendet, der Partei Schaden zuzufügen".
Dies gelte auch, wenn das Mitglied "andere Parteien finanziell oder in sonstiger Weise in nicht unerheblichem Umfang unterstützt". Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen würden die bisherigen Festlegungen zum parteischädigenden Verhalten präzisiert, heißt es.
Bei Parteischädigung droht dem CDU-Statut zufolge Verwarnung, die Enthebung von Parteiämtern oder als schärfstes Mittel der Ausschluss aus der Partei. Die Satzungskommission der CDU berät am Dienstag über die vorgeschlagenen Änderungen. Dabei geht es unter anderem auch um eine verschärfte Frauenquote.
Foto: CDU-Logo, über dts Nachrichtenagentur