Der Berliner Senat hat ein Stufenmodell zur Aufhebung des Tätigkeitsverbots für sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt beschlossen.
Das teilte die Senatskanzlei am Dienstag mit. Ab dem 08. August sollen demnach zunächst sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr wieder erlaubt werden.
Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr sollen ab dem 01. September unter strengen Auflagen wieder zulässig sein. Der Senat begründete seinen Beschluss unter anderem damit, dass die Gefahr von illegalem Arbeiten in der Erotikbranche eingedämmt werden soll.
Aktuell sind in der Hauptstadt sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt untersagt - Prostitutionsgewerbe sind geschlossen. In einigen Bereichen körpernaher Dienstleistungen, wie Friseurbetrieben, Tattoo-Studios, Massagesalon etc. gibt es bereits erste Lockerungen unter Berücksichtigung strenger Hygienevorschriften.
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