Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR), Robert Seegmüller, sieht die deutschen Verwaltungsgerichte gut für eine Klagewelle gegen den Teil-Lockdown gerüstet.
"Wie viele Klagen es geben wird, ist noch nicht vollständig absehbar", sagte Seegmüller dem "Handelsblatt". Allerdings deuteten die ersten Zahlen darauf hin, dass dieses Mal schneller geklagt werde und mehr Klagen erhoben werden als im März und April, als vergleichbare Maßnahmen angeordnet wurden.
Normalerweise gingen jährlich etwa 200.000 Klagen ein. "Selbst wenn nun also ein paar tausend Verfahren zu den Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen dazu kämen, ist das keine Zahl, die nicht zu bewältigen ist", sagte der BDVR-Vorsitzende.
Mit dem vierwöchigen Teil-Lockdown, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen haben, sollen die zuletzt stark gestiegenen Corona-Zahlen wieder unter Kontrolle gebracht werden. Für den November wurden Hotels und Restaurants, Kinos, Museen und Theater sowie andere Freizeiteinrichtungen weitestgehend geschlossen.
Veranstaltungen, Versammlungen und öffentliche Festivitäten sind verboten. Es gelten striktere Kontaktbeschränkungen. "Über den Ausgang zukünftiger Gerichtsverfahren möchte ich nicht spekulieren", so Seegmüller. "Aber immer dann, wenn Maßnahmen des Staates gerichtlich angegriffen werden, ist natürlich auch eine Beanstandung durch die Gerichte denkbar." Wenn man sich die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in den vergangenen Wochen und Monaten anschaue – Stichwort Beherbergungsverbote, Alkoholverbote, Sperrstunden – dann sei klar: "Nicht jede Maßnahme hält vor Gericht."
Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur