Eines zeichnet sich immer deutlicher ab: Wenn es nach Merkel, Söder und Co. geht, werden die „Corona-bedingten“ staatlichen Eingriffe in unsere Grundrechte noch für sehr lange Zeit fester Bestandteil unseres Alltags sein.
von Der Analyst
Wer hätte gedacht, dass es so einfach ist, den durch die „Ewigkeitsklausel“ geschützten Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen und die Menschenrechte garantiert, auszuhebeln? Genau dies geschieht jetzt durch das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite„, das wahrscheinlich noch im November vom Bundestag verabschiedet wird.
Dieses angebliche Bevölkerungsschutzgesetz dient dazu, die vom „Seuchenkabinett“ ausgebrüteten Corona-Zwangsmaßnahmen „gerichtsfester“ zu machen und ein Instrument zu schaffen, diese beizubehalten und in wechselnder Intensität anzuwenden.
Denn eines zeichnet sich immer deutlicher ab: Wenn es nach Merkel, Söder und Co. geht, werden die „Corona-bedingten“ staatlichen Eingriffe in unsere Grundrechte noch für sehr lange Zeit fester Bestandteil unseres Alltags sein. Insofern dient das besagte Gesetz wohl nicht dem Schutz der Bevölkerung, sondern ist als „Ewigkeitsklausel“ für die Corona-Maßnahmen zu verstehen. Der in Kürze zu erwartende Impfstoff wird daran nichts ändern.
Man hätte vielleicht besser hinhören sollen, als Vizekanzler Olaf Scholz im April nach einem „Corona Gipfel“ der Bevölkerung einen Blick in die Zukunft gewährte:
„Wir bewegen uns in eine neue Normalität – eine Normalität, die nicht kurz sein wird, sondern die längere Zeit anhalten wird“.
Es geht längst nicht mehr um eine Krankheit
Was die Corona-Zwangsmaßnahmen betrifft, ist ganz klar festzustellen, dass sowohl im eigentlichen, als auch im übertragenen Sinn, die „Medizin“ schädlicher ist, als die Krankheit.
Zudem widerspricht das staatliche Handeln in einem Ausmaß dem gesunden Menschenverstand, dass man zwangsläufig zu dem Schluss kommen muss, dass es hier längst nicht mehr um eine Krankheit oder den Schutz der Bevölkerung geht, sondern um die Lähmung der Widerstandskraft der Bürger gegen den so genannten „Great Reset„.
Im diesem Licht betrachtet, machen Maskenpflicht, Beherbergungs- und Kontaktverbot, sowie die Schließung der Gastronomie natürlich Sinn. Der Stammtisch als Impulsgeber abweichender Meinungen war einmal.
Die alltägliche, persönliche Kommunikation der Menschen wird massiv eingeschränkt und in die sozialen Netzwerke verlagert, wo sie überwacht, gesteuert und zensiert werden kann. Das Beherbergungsverbot hat zum Ziel, die Teilnehmerzahl bei Demonstrationen zu reduzieren.
Zudem: Gegner und Befürworter der Corona-Maßnahmen geraten zwangsläufig aneinander: Spalte und herrsche. Auch die Tatsache, dass unwirksame Stoffmasken erlaubt sind, lässt den Schluss zu, dass es nur darum geht, dem Bürger eine Unterwerfungsgeste abzuverlangen, die es der Staatsmacht ermöglicht, die „Schlafschafe“ von den gefährlichen „Selberdenkern“ zu unterscheiden und mit letzteren entsprechend zu verfahren. Von der „gemütsdämpfenden“ Wirkung der Maske ganz abgesehen.
Dass die Zuwanderung trotz der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht ausgesetzt wird, spricht Bände. Wer soll hier noch an medizinische Gründe glauben?
Initialphase einer neuen Diktatur
Wir dürfen die Augen nicht mehr vor der Tatsache verschließen, dass eine neue Diktatur im Entstehen ist. Der Übergang ist schleichend und zeigt vor allen Dingen eines: Die Väter der amerikanischen Verfassung waren weise, die Amtszeit des Präsidenten auf zwei Legislaturperioden zu beschränken. In Deutschland erleben wir gerade, was passieren kann, wenn das nicht der Fall ist.
Däfetismus?
Die Aussichten stehen also schlecht, das Ruder noch herumzureißen. Die Erfahrung aus der Geschichte zeigt ohnehin, dass eine Diktatur erst Jahrzehnte bestehen muss, bevor sie entweder von innen oder von außen beendet wird. Manche mögen diese Einschätzung als Defätismus bezeichnen.
Der Autor ist jedoch der Meinung, dass jeder Leser die Möglichkeit haben sollte, sich in seinem persönlichen Umfeld bestmöglichst auf das vorzubereiten, was mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Das sollte nicht verschwiegen werden.
Durchhalteparolen und Kampfgeist haben durchaus ihre Berechtigung, sie dürfen jedoch nicht den Blick auf die Realität verstellen. Zu hoffen, dass „Querdenken“ oder die AfD das Ruder noch herumreißen, ist dennoch nicht verboten.