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Geld sparen durch Widerruf von Krediten

Ein Ausstieg aus einem Kredit oder eine Anpassung auf deutlich günstigere Zinsen ist mit vielen Banken im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu machen. Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt.

 

Von Roland Klaus

Mit dem Widerruf von Kreditverträgen können Immobilienkäufer aus teuren Krediten aussteigen, die sie in den Jahren 2002 bis 2011 abgeschlossen haben und die aktuell niedrigen Zinsen für eine Umschuldung nutzen. Die Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info) dient als Anlaufstelle zur Information und zur Prüfung der Verträge. Gut vier Monate nach Gründung der IG Widerruf lässt sich ein erstes Fazit darüber ziehen, wie die Banken reagieren.

 

Mittlerweile haben unsere Partneranwälte die Widerrufsbelehrungen von rund 1.000 Krediten geprüft, von denen rund 70 Prozent fehlerhaft sind. Betroffen sind so gut wie alle Banken, wobei sich einige besser schlagen als andere. Vergleichsweise wenige Fehler weisen beispielsweise die Kreditverträge der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und ihrer Schwesterbank L-Bank auf. Die Schwaben haben hier also gute Arbeit geleistet. Am anderen Ende der Skala steht dagegen die ING Diba, einer der Marktführer im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung. Fast alle Verträge der Diba sind fehlerhaft. Allerdings gilt hier: Falsch ist nicht gleich falsch. Denn gerade die Verträge der Diba weisen stark unterschiedliche Fehlerqualitäten auf. Die Spanne reicht von krassen Fehlern, mit denen Sie vor jedem Gericht sehr aussichtsreiche Chancen hätten, bis hin zu kleineren Abweichungen, die durchaus diskutabel sind. Eine individuelle Prüfung ist daher nötig.

 

Die Diba gehört aber zu jenen Banken, die sich ihren Kunden gegenüber bei noch laufenden Finanzierungen kompromissbereit zeigen. In der Regel erhalten unsere Mandanten ein durchaus attraktives Angebot, den Vertrag entweder zu niedrigeren Konditionen fortzusetzen oder aber gleich zu verlängern.

 

Die Mehrheit der Mandanten einigt sich mit ihrer Bank auf neue Konditionen, wechselt also die Bank nicht. Anbei ein paar Beispiele, die unsere Partneranwälte mit diversen Kreditinstituten aushandeln konnten:

 

  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2017 und einem Zinssatz von 4,8 Prozent wurde umgeschuldet in neue 5 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 1,4 Prozent.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von 5,4 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zins von 2,4 Prozent.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2022 und einem Zinssatz von 4,9 Prozent wurde umgeschuldet in neue 10 Jahre Laufzeit mit einem Zinssatz von 1,9 Prozent.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2019 und einem Zinssatz von knapp 5,5 Prozent stellt die Bank ohne Verlängerung der Laufzeit auf 3,3 Prozent um.
  • Ein Kredit mit Laufzeit bis 2018 und einem Zinssatz von gut fünf Prozent wurde vorzeitig ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung beendet.

 

Wichtig ist: Diese Kompromissbereitschaft zeigen die Kreditinstitute erst, wenn ein gut begründeter Widerruf eines Fachanwalts vorliegt und dieser eine gewisse Hartnäckigkeit an den Tag legt. Wird die Bank dagegen direkt vom Kunden angeschrieben, so erhält dieser nahezu immer ein Ablehnungsschreiben. Lassen Sie sich daher auf jeden Fall von einem Anwalt vertreten, der über Erfahrungen mit dem Thema Widerruf verfügt.

 

Ein Ausstieg aus einem Kredit oder eine Anpassung auf deutlich günstigere Zinsen ist also mit vielen Banken im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu machen. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, Forderungen aus bereits zurückliegenden Kreditjahren zu kompensieren, beispielsweise im Zuge einer vollständigen Rückabwicklung des Kredits. Dies ist außergerichtlich nur schwer möglich. Wer dies erreichen möchte, muss häufig klagen.

 

Auch bei der Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung zeigen sich viele Banken nur bedingt kompromissbereit. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die vollständige oder gar verzinste Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung außergerichtlich kaum zu erreichen ist. Dennoch sind Vergleiche möglich, die rund 50-70 Prozent der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen beinhalten.

 

Der erste Schritt zu einem erfolgreichen Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrags durch einen Fachanwalt. Die IG Widerruf bietet diese Prüfung kostenlos an. Danach sehen Sie klarer. Je mehr Erfahrungen ein Anwalt mit den diversen Banken bereits sammeln konnte, desto besser kann er einschätzen, wie Ihre individuellen Chancen stehen. 

www.widerruf.info

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