Was hat Baerbock eigentlich selbst geschrieben in ihrem Buch? Jetzt kommt raus: Sie hat sogar Reiseerlebnisse geklaut. Diesmal von der Deutschen Welle.
Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock (40, Grüne) schrieb sogar ab, wenn es um ihre eigenen Reiseberichte ging - meldet die BILD. Sogar für selbst erlebte, hochemotionale Erlebnisse bei Dienstreisen bediente sich Baerbock bei anderen Autoren - z.B. bei einem Artkel der Deutschen Welle, der sich auf eine Studie der Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezieht.
Original (DW-ARTIKEL „ALBTRAUM OHNE ENDE FÜR JESIDISCHE KINDER“ (02.08.2020):
Viele haben sexuelle Gewalt in brutalster Form erfahren, so wie Randa. […] Den Jungen erging es nicht besser. Knapp die Hälfte wurde als Kindersoldaten missbraucht. […] Eine Geschichte von permanenten Schlägen, auch mit Kabeln und Plastikrohren, von Hunger und Durst, von schwersten Misshandlungen. Sahir wurde an Waffen ausgebildet und unter Todesdrohungen zum Kämpfen gezwungen.
Baerbock Buch (KAPITEL „HERZ UND VERSTAND“):
„Die befreiten Mädchen haben mit acht, zwölf, vierzehn Jahren sexualisierte Gewalt in brutalster Form überlebt. Den Jungen ist es nicht besser ergangen. Knapp die Hälfte wurde als Kindersoldaten missbraucht. Permanente Schläge, Hunger und Durst, schwerste Misshandlungen. Sie wurden an Waffen ausgebildet und unter Todesdrohungen zum Kämpfen gezwungen.“
(S. 46)
Noch mehr Fälle
Ein anderer Plagiatsjäger, Martin Heidingsfelder, hat unterdessen weitere verdächtige Passagen in Baerbocks Buch „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ entdeckt.
Es geht um eine Studie der Denkfabrik Agora Energiewende und des Wuppertal Instituts. Ergebnis: Das Buch weist Parallelen zu einer Energiewende-Studie auf.
Baerbock Buch:
Baerbock schreibt auf den Seiten 97 und 98 ihres Buches: „Sollte der europäische CO2-Preis über die vertraglich festgelegten Vermeidungskosten steigen, muss das Unternehmen die Differenz an den Staat zurückzahlen. Eine Überförderung ist somit sehr unwahrscheinlich. Bei einer ambitionierten EU-Klimapolitik, die eine Steigerung des CO2-Preises nach sich ziehen würde, und hinreichend langer Vertragsdauer könnten dem Staat als geduldigem Investor über diesen Rückzahlungsmechanismus sogar zusätzliche Mittel zufließen.“
Original:
Etwas technischer formuliert, laut Heidingsfelder aber doch sehr ähnlich, liest sich eine Passage auf Seite 112 der besagten Studie: „Wenn der CO2-Preis im EU-ETS über den im CfD festgelegten Preis (strike price) steigt, muss das Unternehmen die Differenz an den Staat zurückzahlen. Eine Überförderung ist somit sehr unwahrscheinlich. Bei einer ambitionierten EU-Klimapolitik und hinreichend langer Vertragsdauer könnten dem Staat als geduldigem Investor sogar zusätzliche Mittel zufließen.“