Was die Regierung als Lockerung verkauft ist eine Zumutung, ein Skandal. Ein kompliziertes Regelwerk durch das niemand mehr durchblickt. Die Impfpflicht wird angestrebt, ein Impfregister ist geplant und die Maske bleibt.
Bund und Länder haben sich bei den Beratungen am Mittwoch auf einen Lockerungs-Stufenplan zum 20. März und auch schon davor geeinigt. "Der Scheitelpunkt ist mittlerweile wohl erreicht", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den Gesprächen mit den Ministerpräsidenten. Man habe mit den Maßnahmen erreicht was man wollte, so Scholz. Nun könne man einen Großteil der Beschränkungen zurücknehmen. Das solle in einem Drei-Stufen-Plan geschehen. Er warb dennoch dafür, sich impfen zu lassen.
Die weitreichenden Einschränkungen sollen schrittweise zurückgenommen werden. Anschließend sollen nur noch "Basisschutzmaßnahmen" wie das Tragen medizinischer Masken gelten. Aber auch vorher soll es schon Lockerungen geben.
In der ersten Stufe sollen private Treffen wieder ohne Teilnehmerobergrenze erlaubt sein. Wenn allerdings Ungeimpfte teilnehmen, bleiben bis 19. März die bisherigen Einschränkungen bestehen: Dann ist bis dahin nur ein Treffen mit dem eigenen Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushaltes erlaubt, Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Zudem sollen Zugangskontrollen im Einzelhandel wegfallen; dafür sollen in Innenräumen medizinische Masken getragen werden – empfohlen werden FFP2-Masken.
In einem zweiten Schritt soll ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie wieder nach 3G-Regelung möglich sein. Diskotheken und Clubs sollen ab dann für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung geöffnet werden können, also mit 2G-Plus-Regelung. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 40 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 4.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität vorgesehen, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauern nicht überschritten werden darf.
Auch nach dem 19. März sollen niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen bestehen bleiben. Dazu zählt etwa die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie Bussen und Bahnen, Abstandsgebot, etwaige Tests in sensiblen Bereichen oder die Pflicht, den Impf-, Genesenen- oder Teststatus nachzuweisen. Diese Möglichkeit brauche man auch für Schulen und Kitas. In Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen, etwa Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, sollen auch weitere Schutzmaßnahmen möglich sein.
Bund und Länder betonen, dass eine hohe Impfquote Grundvoraussetzung dafür sei, dauerhaft auf Maßnahmen zum Infektionsschutz verzichten und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinnehmen zu können. Vor diesem Hintergrund bekräftigen Bund und Länder in ihrem Beschluss die Notwendigkeit, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Allerdings fehlt in dem Beschluss der Satz, dass dafür ein Impfregister erforderlich ist.