Böhmermann ist durch die regierungsamtliche Ablieferung bei der Justiz zum Abschuss freigegeben. Jetzt kann man nur noch auf einen Richter hoffen, der weniger Angst vor Erdogan hat als die Merkel.
Von Uli Gellermann
Sie hat versucht, einem deutschen Gericht die Verantwortung zuzuschieben. Die feige Kanzlerdarstellerin Angela Merkel. Aber das ist Augenwischerei. Verantwortlich ist sie. Denn nur sie konnte die „Ermächtigung“, nach §104a des Strafgesetzbuches, zur Strafverfolgung des Herrn Böhmermann und seines Spottgedichtes über Erdogan erteilen.
Schon an Merkels Begründung für den Ermächtigungs-Erlass zeigt sich die ganze Erbärmlichkeit einer Person, die ihren Flüchtlings-Deal über das Grundgesetz, über die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst stellt: Deutschland sei mit der Türkei freundschaftlich verbunden, man sei ja gemeinsam in der NATO und pflege eine enge Partnerschaft. Aufschreiben und nicht vergessen: Frau Merkel ist mit der türkischen Despotie freundschaftlich verbunden, eine Mitgliedschaft in der NATO setzt das Grundgesetzt außer Kraft.
Sie versuchte in ihrer dramatischen Erklärung, am Freitag um 13.00 Uhr, zu sagen: Die Meinungsfreiheit stehe nicht zur Disposition. Und auch nicht die Pressefreiheit. Aber die ertappe Lügnerin ist zu erkennen, wenn sie schnell hinterherschiebt, das Beleidigungsgesetz solle künftig abgeschafft werden.
Wenn das Konsens in der Regierungs-Koalition war, dann hätte sie das Gesetz ohne Probleme jetzt schon „abschaffen“ können, indem sie einfach Nein zum miesen Verlangen des türkischen Präsidenten gesagt hätte. Jetzt kann man nur noch auf einen Richter hoffen, der weniger Angst vor Erdogan hat als die Merkel. Und der auch keine Angst hat, der Regierung zu widersprechen. Denn deren Wille ist durch die Ermächtigung erkennbar: Böhmermann ist durch die regierungsamtliche Ablieferung bei der Justiz zum Abschuss freigegeben.
Jetzt wird ein Richter darüber urteilen müssen, ob das Böhmermann-Gedicht „Kunst“ ist und den Schutz des Artikel 5 des Grundgesetzes verdient. Nach dieser Vorverurteilung durch Frau Merkel muss das Gedicht – dessen Stil mir nicht liegt und das ich nicht für sonderlich intelligent halte – hier veröffentlicht werden.
Und erinnert werden muss, dass Böhmermann sein Gedicht als Antwort begriff: Auf die Erdogan-Einmischung in die inneren Satire-Angelegenheiten Deutschlands nach der Ausstrahlung des Extra-3-Spott-Liedes: "Erdowie, Erdowo, Erdowahn". Und auch daran, dass das Gedicht im Konjunktiv vorgetragen wurde: Für diesen Text, so kommentierte Böhmermann ironisch in der ZDF-Sendung, wäre eine Strafverfolgung in Deutschland möglich. Mit der NATO-Kanzlerin hatte er wohl nicht gerechnet.