Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Bundesinnenministerium in einem Eilverfahren verpflichtet, dem Betreiber des Online-Nachrichtenportals nius.de (Chefredakteur Julian Reichelt) Auskunft zu erteilen, gegen welche Person es im Jahr 2022 mit einem anwaltlichen Unterlassungsbegehren vorgegangen ist und wie die beanstandete Äußerung lautete.
Nach Auffassung des 6. Senats hat der Betreiber eines Online-Nachrichtenportals einen verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch. Im konkreten Fall sei das Portal ein im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot und deshalb mit dem Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk gleichzustellen.
Zudem bestehe ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktualitätsbezug, sodass das Gericht bereits im Eilverfahren entscheide und ein Hauptsacheverfahren nicht abgewartet werden muss. Der Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Der Beschluss ist nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts "unanfechtbar" (Beschluss vom 18. Oktober 2024 - OVG 6 S 37/24).
Die BRD, vertreten durch Nancy Faeser, unterliegt vor dem OVG Berlin-Brandenburg gegen @niusde_, vertreten durch uns: ("Wie die Beschwerde substantiiert darlegt, gehe die Bundesregierung mit Hilfe externer Anwaltskanzleien gegen regierungskritische Presseberichterstattung vor."). pic.twitter.com/A8OM541sCo
— Steinhoefel (@Steinhoefel) October 18, 2024
Foto: Innenministerium (Archiv), über dts Nachrichtenagentur