Rundfunkbeitrag stoppen und sogar noch Schadensersatz kassieren? Das könnte möglich sein, denn der Beitragsservice handelt ohne rechtliche Grundlage und verstößt systematisch gegen die Datenschutzrechte der Bürger.
Im Jahr 2023 wurden bundesweit 2282 rundfunkbeitragsrechtliche Verfahren vor Gerichten anhängig gemacht. Kläger waren dabei tatsächliche oder vermeintliche Beitragsschuldner.
Der öffentlich-rechtliche Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom18.07.2018 als Grundlage für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags definiert hat, wird von ARD und ZDF nicht mehr erfüllt. Die Voraussetzung, dass ein individueller Vorteil für die Bürger besteht – durch authentische, sorgfältig recherchierte und vielfältige Berichterstattung – ist nicht mehr gegeben.
Statt einer ausgewogenen Berichterstattung erleben wir Ideologie und Einseitigkeit. Forderung deshalb, dass der Rundfunk von Grund auf reformiert wird – ehrlich, transparent und frei von Manipulation.
Datenschutz-Verstoß
Der Beitragsservice handelt ohne rechtliche Grundlage und verstößt systematisch gegen die Datenschutzrechte der Bürger. Daten der Beitragszahler werden von den Kommunen weitergegeben – ohne rechtmäßige Zustimmung. Der Beitragsservice, als Teil einer nichtrechtsfähigen Körperschaft, ist gar nicht berechtigt, solche Vereinbarungen zu schließen.
Wir wehren uns gegen diese Verstöße – sowohl auf kommunaler Ebene als auch direkt bei den Rundfunkanstalten. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Datenschutz wieder ernst genommen wird.
Infos: https://www.beitragsstopper.de
Programmbeschwerden: https://www.rundfunkalarm.de