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Bundesrat gibt grünes Licht für Schuldenpaket


Evers, Wegner, Herrmann, Söder, Strobl im Bundesrat am 21.03.2025, über dts NachrichtenagenturDer Bundesrat hat den Grundgesetzänderungen zur Schuldenbremse und dem Infrastruktur-Sondervermögen zugestimmt. Das am Dienstag vom Bundestag beschlossene Schuldenpaket erzielte am Freitag in der Länderkammer die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst Anfang der Woche hatte sich die bayerische Staatsregierung auf eine Zustimmung geeinigt. Zuvor hatten sich die Freien Wähler gegen das Paket gesperrt.

Die AfD und die FDP hatten unterdessen im Vorfeld erfolglos versucht, die Abstimmung im Bundesrat juristisch zu verhindern. Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste sollen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Das gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. 

Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen. Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Darüber hinausgehende Ausgaben könnten nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden. Auch für die Länder sind Lockerungen bei der Schuldenbremse vorgesehen. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von null, dürften sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen. 

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zwölf Jahren vor. Die Gelder sollen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. 

Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds. Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, hieß es zur Begründung für die Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. 

Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse. Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes, hieß es weiter.

Foto: Evers, Wegner, Herrmann, Söder, Strobl im Bundesrat am 21.03.2025, über dts Nachrichtenagentur

 

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