Ein Beispiel gelungener Integration: Ein Syrer, der zwei Ehefrauen hat (darunter eine Cousine), darf trotzdem Deutscher werden. Das hat jetzt ein Oberstes Gericht entschieden. Begründung: Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“.
Wer Polygamie (Vielehe) begeht wird in Deutschland normalerweise bestraft.
§ 172 StGB stellt etwas unter Strafe, das in unserer westlichen Wertordnung nicht akzeptiert wird: die Doppelehe (Bigamie).
"Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Ausnahme: Flüchlinge.
Auch mit zwei Frauen kann ein Syrer zu einem guten und treuen Bundesbürger taugen. Das ist der Tenor eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim. Die obersten Verwaltungsrichter des Landes hoben damit eine gegenteilige Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe auf.
Zuvor hatte die Stadt Karlsruhe einem gebürtigen Syrer die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen, nachdem bekannt geworden war, dass er in seiner alten Heimat eine zweite Frau geheiratet hatte.
Damit nicht genug: Es war auch noch seine Cousine.
Die Stadt Karlsruhe hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass die Mehrehe gegen die in Artikel 1 garantierte Menschenwürde verstoße – für die Richter eine „völlig singuläre Rechtsauffassung“.
Richter: Einehe kein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung
Sie verwiesen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg: Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“, habe es da „plakativ, wie treffend“ geheißen. Die Richter teilten nicht die Ansicht, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.
Im vorliegenden Fall würdigte das Gericht auch die besonderen Umstände. Demnach gab der Kläger an, er habe die Frau, bei der es sich um seine Cousine handle, geheiratet, weil sein im Jahr 2006 gelebtes Verhältnis mit ihr aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können.
Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.
Die syrische Zweitfrau lebt mittlerweile ebenfalls in Karlsruhe. Jedoch in einer eigenen Wohnung und mit dem Einverständnis der deutschen Ehefrau.