Zahl der Verfahren gegen terrorverdächtige Ausländer auf Rekordhoch
Aus der Antwort der Bundesregierung auf einer Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass immer mehr Ermittlungen gegen Ausländer wegen Bildung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach §129a StGB und §129b StGB eingeleitet werden.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete aus Süd-Thüringen, Dr. Anton Friesen:
„Die Zahlen der Bundesregierung sind alarmierend und erschütternd zugleich. Im ersten Jahr nach der Migrationskrise 2016 gab es bereits über 139 Verfahren gegen Ausländer aufgrund der Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. 2017 waren es dann, Stand 1. November, sage und schreibe 952 Verfahren, während die Anzahl der Verurteilungen seit 2014 gesunken ist. Diese beängstigenden Zahlen belegen ein weiteres Mal, dass der Bundesregierung die Kontrolle über die Grenzen unseres Landes völlig entglitten ist. Durch dieses Staatsversagen konnte die Terrorgefahr in Deutschland auf ein neues Allzeithoch steigen.
Die Bundesregierung hält es offensichtlich auch nicht für nötig, den Aufenthaltsstatus dieser Ausländer zu erfassen. Doch wenn man die Augen vor Problemen verschließt, lösen sich diese nicht in Luft auf. Zudem werden auf diesem Wege Lösungsfindungen erschwert.
Darüber hinaus ist insbesondere ein dramatischer Anstieg der Verfahren gegen Migranten aus Afghanistan, Syrien und Somalia zu verzeichnen. Generell ist jedoch eine wachsende Vielfalt und Diversität bei den Verdächtigen zu beobachten. 2017 waren unter den Tatverdächtigen 29 verschiedene Staaten repräsentiert, wobei sechs Verdächtige als staatenlos gelten und bei weiteren vier Personen die Staatsangehörigkeit gänzlich ungeklärt ist. Wir wissen also teilweise nicht einmal aus welchen Staaten die Migranten ursprünglich stammen. Eine Abschiebung von diesen Personen wäre somit grundsätzlich nicht möglich. Sie müssten bereits an der Grenze abgewiesen werden, was, wie wir alle wissen, nicht geschieht!“