Neues aus dem deutschen Irrenhaus: Die Bundesregierung will sogenannten Gefährdern entgegen ursprünglicher Pläne nun doch in Ausnahmefällen den Familiennachzug gestatten und hat damit eine Kontroverse innerhalb der Koalition ausgelöst.
Grundlage ist ein Passus aus der Kabinettsvorlage, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochsausgaben) berichten.
Demnach haben sich Union und SPD darauf geeinigt, den Familiennachzug auch für Gefährder unter Auflagen aus humanitären Gründen zu gestatten: "…in begründeten Einzelfällen (können) Ausnahmen zugelassen werden, wenn sich derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, gegenüber den zuständigen Behörden offenbart und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand nimmt", heißt es in der Kabinettsvorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, über die am Mittwoch das Kabinett abschließend abstimmt.
Innerhalb der Union formiert sich Widerstand gegen die Regelung.
"Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Das wäre nicht nötig gewesen. Es ist der Versuch durch die Hintertür, weitere Kontingente für den Familiennachzug zu schaffen", sagte CSU-Rechtsexperte Michael Frieser dem RND.
Der CDU-Innenexperte Philipp Amthor warf der Ministerin vor, ein falsches Signal zu setzen: "Auf Druck von Barley wurde eine erweiterte Ergänzung für reumütige Gefährder aufgenommen, die verfassungsrechtlich nicht zwingend ist", sagte Amthor dem RND. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums verwies auf Nachfrage auf Artikel 6 des Grundgesetzes: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung."
Aus dem Ministerium hieß es, die Ausnahme sei nötig, um das hohe Gut der Ehe auch für Gefährder zu schützen, die ihre Ehe vor der Flucht geschlossen hätten. Das Kontingent für den Familiennachzug wird auf monatlich 1.000 nationale Visa beschränkt.
Die Übernahme von nicht ausgeschöpften Kontingenten von einem Monat auf den nächsten soll nicht möglich sein. Gestattet werden kann der Familiennachzug für Ehegatten, minderjährige ledige Kinder oder Eltern eines minderjährigen Ausländers. "Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht für den genannten Personenkreis nicht", heißt es in der Kabinettsvorlage.
Foto: Flüchtlingsfamilie in einer "Zeltstadt", über dts Nachrichtenagentur