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Wiedereinreise-Wahnsinn: Freie Fahrt für Terroristen

Abgelehnte Asylbewerber kommen zurück und beantragen erneut Asyl - darunter auch Kriminelle undTerroristen. So lief das bisher in Deutschland.

 

Rechtsstaat am Abgrund: Selbst abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber (darunter viele Kriminelle), für die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, kommen einfach zurück nach Deutschland und beantragen hier dann legal noch einmal Asyl! Und werden NICHT abgewiesen! Das gilt auch für Straftäter und Terroristen.

Der eigentliche Skandal: Merkel und die Politik duldeten diese Praxis bisher stillschweigend.

BILD dokumentiert beispielhaft für eine unbekannte Zahl von ähnlichen Fällen den Weg eines zurückgekehrten Flüchtlings mit Wiedereinreiseverbot:

► Gegen den mutmaßlichen Ägypter Sayed M. (54) wurden diverse Ermittlungsverfahren u. a. wegen des „Aufenthalts in einer Ausbildungslager des Terrornetzwerks arabischer Mudschaheddin“ eingeleitet. Im Jahr 2012 reiste er aus Deutschland aus, angeblich nach Ägypten. Und wurde mit einer „offiziellen Wiedereinreisesperre bis 2022“ belegt.

Doch im Herbst 2017 reiste Sayed M. „trotz bestehender Sperrwirkung“ erneut nach Deutschland ein, beantragte in der Essener Außenstelle des BAMF am 2. November 2017 Asyl. Er lebt derzeit unbehelligt in NRW.

Ein anderer absurder "Asylfall"

Ein Leibwächter des Terroristen-Anführers Osama Bin Laden wohnt in Bochum und gilt als Gefährder. Er kassiert 1100 Euro plus Zusatzleistungen vom Sozialamt. Abgeschoben werden darf er nicht, weil in der Heimat angeblich Folter droht.

Noch Verrückter - Terrorist als Asylgrund:

Eine wachsende Zahl von Afghanen gibt bei Asylgesprächen bereitwillig an, in ihrem Heimatland als Taliban-Kämpfer aktiv gewesen zu sein. Mit der Selbstbezichtigung wollen die Asylsuchenden offenbar eine drohende Abschiebung nach Afghanistan verhindern, berichtet die "Welt" unter Berufung auf deutsche Sicherheitskreise.

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