Es gibt für den Fall, dass die USA Scheiße in die Gegend werfen und die deutschen Redaktionen sie einfach weitergeben, kein Gesetz, das die Medienkonsumenten schützt.
Von Uli Gellermann
Ein schlechter Tag. Sie kommen ins Bad, rund um das Klo breitet sich eine übel riechende Flüssigkeit aus: Verstopfung. Statt abzufließen, ist die Scheiße hochgestiegen. Ein schwerer Fehler des Klempners. Für diesen Fall gibt es in Deutschland Gesetze. Zum Beispiel den § 635 BGBG zur Nacherfüllung. Vergleichbare Gesetze zur Mediengewährleistung kennt das deutsche Recht nicht. Vielleicht kommt deshalb die völlig ungeprüfte Nachricht über neue Sanktionen der USA gegen Russland wegen des Falls Skripal in alle Medien. Von der TAGESSCHAU über die FAZ bis hin zur GLOCKE, das Blatt für die Kreise Gütersloh, Warendorf und Soest.
Natürlich ist die Nachricht als solche oberflächlich gesehen wahr. Es gibt die US-Sanktionen. Aber wer bei Verstand ist, der weiß, dass die Begründung der USA so lange an den Haaren herbei gezogen wurde, dass die demokratische Perücke ab ist. Mit ihr die Maske des sauberen Journalismus. Denn pompös wird überall als eine Art Rechtsgrundlage erzählt, es gäbe eine "Feststellung, dass die russische Regierung chemische oder biologische Waffen in Verstoß gegen internationales Recht eingesetzt hat oder tödliche chemische oder biologische Waffen gegen ihre eigenen Staatsbürger benutzt hat“.
Und wenn morgen das US-Außenministerium feststellen würde, der Papst habe seinen Hund vergiftet, würden die deutschen Medien diese Information ebenso klaglos und fraglos einfach weitergeben?
Nein. Käme diese Papst-Giftmeldung auf den Redaktionstisch, begänne ein Prüfen und Nachdenken: Ist die Nachricht seriös genug für eine Publikation? Gibt es Beweise für die Tat? Wer hat ein Interesse an dieser Meldung? Warum sollte der Papst so etwas machen? Und nach ziemlich kurzer Prüfung wäre klar: Das bringen wir nicht. Oder aber nur mit einer Nachfrage beim Tierschutzverein und beim vatikanischen Veterinäramt. Zumindest käme der Presse-Sprecher des Papstes mit einer Gegendarstellung ausführlich zu Wort.
Im Russland-Fall: Kein Denken an die Regeln des journalistischen Handwerks. Keine Beisshemmung. Keine Relativierung. Die pure Meinung des US-Außenministeriums wird bedenkenlos an unschuldige Leser und Zuschauer weitergegeben.
Nächst der Wahrheits- und Beweisfrage könnten sich intelligente Redakteure auch fragen, woher denn das US-Ministerium das Recht nimmt wegen eines vermeintlichen Anschlags auf russische Staatsbürger (Familie Skripal) in einem fremden Land (Großbritannien) ein anderes Land mit Sanktionen zu überziehen. Ein mutiger Journalist könnte sogar auf die Idee kommen, dieses US-Vorgehen für eine ziemlich imperiale Anmaßung zu halten. Den weniger mutigen Kollegen fielen vielleicht Experten für Völkerecht ein, die man anrufen könnte und deren Expertise dann veröffentlicht werden würde. Doch intelligente und zugleich mutige Redakteure scheinen ausgestorben zu sein.
Statt die Nachricht zu relativieren oder zu hinterfragen, wertete der SPIEGEL diese Pseudo-News noch weiter auf: "Die USA handelten (im März) damit im Gleichklang mit Großbritannien und mehr als zwei Dutzend weiteren Staaten, die ebenfalls russische Diplomaten auswiesen." Gleichklang! Ebenfalls! Dann muss doch was dran sein. Und zur Bekräftigung der Meldung werden auch die Agenturen dpa, Reuters und AFP als Quellen genannt.
Toll: Alle schreiben von einander ab, und der SPIEGEL dann auch noch, und schon ist aus einer undiplomatischen Beschimpfung es US-Apparates eine ständige Wiederholung auf allen Kanälen geworden, die der Medienkonsument für Wahrheit halten muss. Nur, weil er von der immer gleichen Schlagzeile umzingelt ist.
Um eine Art Vorkriegsstimmung zu orchestrieren, wird dann noch dieser Satz weitergereicht: "Dass die Sanktionen in Übereinstimmung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Beseitigung chemischer und biologischer Waffen von 1991 um den 22. August herum in Kraft treten würden." Als seien die Russen kurz vor einem Gift-Angriff auf fremdes Gebiet. Als müsse das Kriegswaffenkontrollgesetz in Kraft treten. Als müsse man den Bundeswehr-Soldaten gleich noch die ABC-Ausrüstung zum Schutz empfehlen.
Es gibt für den Fall, dass die USA Scheiße in die Gegend werfen und die deutschen Redaktionen sie einfach weitergeben, kein Gesetz, das die Medienkonsumenten schützt. Es gibt keinen Gewährleistungsanspruch. Und es gibt auch keinen Notdienst, den man zur Eindämmung der fäkalen Flut anrufen könnte. Es gibt nur eins: Die alternative Information im Netz. Damit der Kopf von Kriegshetze frei bleibt und der eigene Verstand als Werkzeug gesellschaftlicher Analyse genutzt wird.