Beim Kampf gegen potentielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich. Nach drei wenig höflichen Briefen steht recht schnell der Gebührenbeauftragte vor der Tür. Mit welchen Tricks er versucht, Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen, erfahren Sie hier.
Ruppige Außendienstmitarbeiter, Peilwagen, angedrohte Hausdurchsuchungen und andere Tricks: Alles nur Gruselgeschichten über «eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden», wie die Süddeutsche Zeitung die GEZ nennt? Welche Rechte haben die GEZ–Fahnder wirklich?
Zum Hintergrund der GEZ
Seit dem 01. Januar 1976 lassen die Landesrundfunkanstalten, wie NDR, MDR oder SWR, die Gebühren für den öffentlich–rechtlichen Rundfunk durch die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die Gesamterträge der GEZ stiegen allein in den vergangenen zehn Jahren von rund 4 Mrd. auf die enorme Summe von 7 Milliarden Euro an.
7 Milliarden, das ist das Mehrfache von dem, was allen Privaten TV und Rundfunkanbietern ZUSAMMEN zur Verfügung steht. Kein Unternehmen der Welt generiert so bequem und ohne Rechtfertigung so viel Geld. Und was sehen wir für das viele Geld?
Investigative Hintergrundberichte zur Entstehung der Kreditkrise? Fehlanzeige. Spannende Dokus? Eher selten. Top Kino-Streifen? Höchstens mal einen James Bond aus den 90igern.
Dafür gibt es beispielsweise alte Heimatfilme, unsägliche Soaps, Doppelübertragungen weltbewegender Hochzeiten auf ARD und ZDF oder mit Rekordsummen erkaufte Sportereignisse zu sehen.
Nicht zu verachten ist auch, dass man in Nord-Afrika das WDR-Regional-Fenster aus Paderborn über Satellit empfangen kann. - Das heimische Kabel ist zugeknallt mit Dutzenden Öffentlich-Rechtlichen.
Sehen lassen sich übrigens auch die Arbeitsbedingungen in den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten. Neben üppigen Pensionszahlungen erwarten den Medien-Beamten auch Anrechte zum Segeln auf der hauseigenen Jacht - so zum Beispiel beim NDR. Es kann also niemand behaupten, dass die GEZ-Gebühren nicht einem sinnvollen Zweck zufließen.
Beruhigend einzig, dass immerhin 10% der GEZ-Gelder ins Programm fließen. Der Rest geht für die Verwaltung drauf. (Laut Einschätzung von Insidern) Und da die Öffentlich-Rechtlichen so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, werden viele Programme nicht mehr selbst produziert, sondern von privaten Firmen hergestellt und für teures Geld eingekauft.
Immer mehr Schwarzseher?
Gerade Jugendliche und weniger einkommensstarke Schichten wollen oftmals nicht einsehen, warum sie neben der Kabelgebühr auch noch über 200 Euro pro Jahr für ARD, ZDF, Arte oder 3Sat zahlen sollen, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Fakt ist: Seit 1998 übersteigt die Zahl der Abmeldungen die der freiwilligen Anmeldungen.
Auch wenn offizielle Zahlen fehlen, so liegt es doch nahe, dass die Zahl der Schwarzseher gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt. Dieser Entwicklung will die GEZ entgegensteuern. Dazu werden zum einen verstärkte Kontrollen in verschiedenen Städten und Regionen öffentlich propagiert. Zum anderen hat die Institution längst den Werbeweg über die Post entdeckt.
Erst drei Briefe ...
Allein 2004 wurden von der GEZ 19,9 Mio. Briefe versandt und die Empfänger über ihre Gebührenpflicht informiert. Dazu kauft die Behörde laut Stiftung Warentest unter anderem Adressbestände von privaten Anbietern. Wer beispielsweise ein Premiere–Abo abgeschlossen oder ein TV–Quiz mitgemacht, aber keinen Fernseher angemeldet hat, gilt da schnell als potentieller Schwarzseher.
Woher kommen die Adressen?
Schützenhilfe bei ihrer Jagd auf Schwarzseher erhält die GEZ auch durch die Einwohnermeldeämter. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an– und abgemeldeten Person gehen an die Daten–Krake in Köln – und das oftmals trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Lediglich Sachsen, Sachsen–Anhalt und Thüringen halten die Informationen offiziell zurück.
Erfolg zweifelhaft
Die Briefaktionen werden von der GEZ als «außerordentlich effizient» eingestuft. Jeder ausgegebene Euro führe zu elf Euro zusätzlicher Gebührenerlöse. Doch die Statistik lässt sich auch anders interpretieren: Von Januar 2004 bis Mai 2005 wurden 2,34 Mio. privater Haushalte über so genannte Erstbriefe kontaktiert, was bei 8,7 Prozent zu einer Anmeldung führte. Aber mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen haben entweder keine Empfangsgeräte, eine Gebührenbefreiung oder sind über den Partner angemeldet – oder aber sie ignorieren als potentielle Schwarzseher die Post aus Köln.
Nach drei Briefen ist Schluss?
Letzteres ist aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte Strategie. Wer auf die drei Briefe – deren Höflichkeitsgehalt beständig abnimmt – nicht reagiert, hört so schnell nichts mehr von der GEZ. Jedenfalls nicht schriftlich, aber vielleicht persönlich in Form eines Gebührenbeauftragten.
... dann der Gebührenfahnder
Manchmal klingeln Männer und Frauen an der Tür, die man nicht zum Kaffee hereinbitten möchte: Eine oder einer der rund tausend Gebührenbeauftragten. Über ihr forsches bis aggressives Verhalten gibt es immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: «Man muss wie ein Polizist auftreten. Dann bekommen die Leute Angst», gesteht ein ehemaliger GEZ–Beauftragter.
Beliebter Trick: Nicht klingeln sondern klopfen
Wenn es an der Tür klopft, so denkt man erst mal an den Nachbarn, der vielleicht um eine kleine Gefälligkeit bittet. Diesen Umstand machen sich auch die GEZ-Fahnder zu Nutze. - Sie klingeln nämlich nicht, sondern klopfen an der Tür, nachdem sie sich Zutritt ins Haus verschafft haben.
Klingeln tun GEZ-Spione schon deshalb ungern, weil man dann per Türsprechanlage nachfragen könnte, wer denn dort Einlass begehrt. Dass man einem GEZ-Mann nur sehr ungern die Tür öffnet, versteht sich von selbst - zumal ja dann auch eventuell der Blick ins Wohnzimmer möglich sein könnte, wo vielleicht ein Computer-Monitor steht. Und das macht die Fahnder dann schnell aggressiv, da sie schon einen potentiellen Schwarzseher überführt wähnen.
Arbeit auf Provisionsbasis
Dieses Verhalten ist wohl auch nötig, da die Gebühren–Schnüffler nicht mehr Rechte haben als Mitglieder privater Drückerkolonnen. Geld gibt es nur auf Provisionsbasis für noch nicht angemeldete Rundfunkgeräte, zusätzlich locken Quartalsprämien. Je nach «Tüchtigkeit» sind so laut Spiegel–Online monatlich zwischen hundert und mehreren tausend Euro möglich. Lukrativ sind dabei vor allem die Nachzahlungen, von denen die GEZ–Ermittler 40 Prozent kassieren.
Über ein ungewöhnlich aggressives Beispiel der Gebühreneintreibung berichtete beispielsweise die Programmzeitschrift Gong: Demnach schleichen GEZ–Fahnder in Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Wenig später bekommen die gebrechlichen Senioren Zahlungsaufforderungen, auch rückwirkend für mehrere Jahre. Das geschieht wohl in der Hoffnung, dass sich geschwächte und betagte Menschen schwer gegen solche Praktiken wehren können.
Was also machen, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür steht und Sie die Anmeldung für das drei Jahre alte Fernsehgerät wohl vergessen haben? Nicht immer lassen sich da die Ratschläge der taz anwenden: «Briefkasten nicht mehr öffnen, Telefon nicht mehr beantworten, Fernseher auslassen, Radio auslassen, Licht auslassen, möglichst nicht bewegen, flach atmen.»
Die Rechtslage
Über eines sollten Sie sich klar sein: Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, die auch den Nachweis hierüber erbringen muss. Sollte sie keine wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.
Die Tricks der GEZ-Fahnder I
Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der GEZ–Ermittler bilden die GEZ–Teilnehmerkarten, auf denen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers erfasst sind. Mit den Karten geht der Gebührenbeauftragte in seinem etwa 100.000 Haushalte umfassenden Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Existiert zu einem Namen keine Karte, hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden.
Bluffen und Einschüchtern
Wenn sich nun auf sein Klingeln die Tür öffnet, beginnt für den Schnüffler das "Bluffen und Einschüchtern". Entweder gelingt es ihm, Empfangsgeräte in der Wohnung zu sehen (Zwangsanmeldung) oder er muss den vermeintlichen Schwarzseher überzeugen, seine Geräte mit Unterschrift anzumelden. Das Hören eines mutmaßlichen Radios oder Fernsehers allein reicht als Nachweis nicht aus. Gleiches gilt auch für sichtbare Sat–Antennen oder einen vorhandenen Kabelanschluss.
Fernseher oder Monitor
Scheinbar einfach haben es die Ermittler, wenn sie einen nicht gemeldeten Fernseher durch das Fenster erspähen. Aber mal ehrlich: Wie schnell kann sich in der heutigen Zeit ein vermeintlicher Fernseher als großer PC–Monitor zum DVD–anschauen entpuppen.
Glückssache Auto
Mit etwas Glück kann der GEZ–Fahnder auch einen Nichtzahler erwischen, der vor seinem Haus in ein Auto mit Radio steigt. Pech nur, wenn zahlungsrenitente Autofahrer ihr Fahrzeug um die Ecke oder auf einem öffentlich nicht zugänglichen Platz abstellen. Einen offiziellen Abgleich zwischen GEZ und dem Kraftfahrzeugbundesamt gibt es unseres Wissens bislang jedenfalls noch nicht.
"Störe ich gerade bei der Tagesschau?"
Egal ob am Telefon oder an der Haustür, solche und ähnliche Fangfragen sind bei den GEZ'lern sehr beliebt. Gleiches gilt für vermeintliche Marktforschung im Auftrag der TV–Anstalten ("Wie fanden sie gestern Wetten, dass?") oder verlockende Werbeangebote ("Wollen Sie eine Fernsehzeitung geschenkt?"). Falls Sie sich auf solche Fragen eingelassen haben – und natürlich keinen Fernseher haben – weisen Sie doch darauf hin, dass Sie die Sendung bei Freunden gesehen haben.
Das Märchen vom Peilwagen
Gerne wird auch versucht, Ahnungslosen das Märchen vom "Peilwagen" aufzutischen, mit dem nicht angemeldete Fernsehgeräte aufgespürt werden können. Zwar gibt es diese grauen Messwagen durchaus, doch sie gehören der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation und dienen zum Auffinden elektromagnetischer Störfelder.
Die Tricks der GEZ-Fahnder II
Ob Heizung, Gas oder Elektrik, ?
... entsprechende (vom Vermieter beauftragte Firmen) melden sich im Vorfeld an und stehen nicht plötzlich vor der Tür. Solche Methoden - wie sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht zulässig. Wer sich unter derartigen Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.
Polizei und Hausdurchsuchung angedroht?
Der GEZ–Fahnder glaubt Ihrer Aussage nicht und droht Ihnen mit Polizei und Hausdurchsuchung? Hier können wir Sie beruhigen: Hausdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte und dürfen daher grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Das geschieht bei Straftaten bzw. dem Verdacht auf solche, aber nicht bei einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit wie Schwarzsehen. Und ohne Durchsuchungsbeschluss wird auch kein Polizist unerlaubt Ihre Wohnung betreten.
Uns ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, bei dem die GEZ versucht hat, die Auskunftspflicht gerichtlich durchzusetzen.
Dem Ehrlichen die Nachzahlung
Sollte Sie der Besuch des Kontrolleurs daran erinnern, ein noch «vergessenes» Gerät anzumelden, beantworten Sie die Frage richtig, wie lange Sie das Gerät schon haben. Der Ehrliche sagt «seit drei Jahren» und muss bis zu 1.000 Euro nachzahlen. Der Schlaue sagt «seit gestern» und kommt umsonst davon. Ganz schön ungerecht... zumal es schwer ist, bei Flohmarktkäufen entsprechende Quittungen einzufordern.
Achtung, Laubenpieper!
Des Öfteren hört man, dass GEZ–Fahnder ganze Gartenkolonien und Campingplätze durchkämmen und auch für von zu Hause mitgebrachte Radios und TV–Geräte deftige Rechnungen ausstellen. Dahinter scheint die Hoffnung zu stecken, dass die Betroffenen dies aus Angst vor noch höheren Nachforderungen akzeptieren. Tatsächlich wissen viele nicht, dass ein Fernseher im Wohnwagen oder in der Gartenlaube - sofern es sich um das einzige Gerät handelt - gar nicht doppelt angemeldet werden muss.
Das Gebühren-Selbstbedienungs-Profit-Center
In ihrem Bestreben, Profite zu maximieren, ersinnen die Tüftler bei der GEZ immer neue Ideen, an Gebühren heranzukommen - mit Rückendeckung des Staates. Wussten Sie, dass zum Beispiel Hotels für jedes Zimmer Rundfunk- und Fernsehgebühren abführen müssen - egal ob vermietet oder nicht? Die Krönung jedoch ist, dass bei einem separaten Lautsprecher auf dem Klo noch mal eine extra Rundfunkgebühr fällig wird. Diese kleine Extra-Einnahme-Quelle ist explizit von den Ländern abgesegnet worden. Widerstand zwecklos.
Alternative Tipps
Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden, versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.
Musterbrief
Was, wenn sich die GEZ mit Ihren Antworten partout nicht zufrieden geben will und Sie mit weiteren Schreiben überhäuft? Dann sehen Sie diese rührende Anhänglichkeit doch mal positiv. Wo erfährt man heute noch derart persönliche Zuwendung, echtes Interesse und rege Anteilnahme? Fühlen Sie sich geborgen in der großen Gemeinschaft der Registrierten!
Alternativ könnten Sie der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden Musterbrief zustellen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)
4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen