Alleinerziehende Mütter erhalten per steuerlichen Freibetrag rund 600 Mio. pro Jahr. Eine Erhöhung ist nicht in Sicht. Finanzminister Scholz (SPD) steckt 11,2 Mrd. Steuerüberschuss lieber in die "Asylrücklage".
Es gibt in dem Land, in dem wir angeblich so gut und gerne leben, einen sicheren Weg in die Armut: Alleinerziehend heißt das Schicksal.
Zumeist trifft dieses Schicksal Frauen, die ohne Partner ein oder auch mehrere Kinder großziehen müssen. Der Staat gewährt in diesen Fällen einen steuerlichen Freibetrag für Alleinerziehende, der zuletzt 2015 von 1.308 Euro im Jahr auf 1.908 Euro im Jahr erhöht wurde.
Diesen Freibetrag, so ist in der Antwort der Bundesregierung unter der Drucksachen-Nummer 19/6779 nachzulesen, erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die Entlastungswirkung ist dürftig: Gerade einmal 600 Millionen Euro pro Jahr kommen den Müttern zugute – ein Almosen von nicht einmal 40 Euro pro Mutter und Monat.
Andererseits werden zum Beispiel 350 Millionen Euro pro Jahr an Kindergeld ins Ausland überwiesen – für Kinder von Rumänen oder Bulgaren, von denen man nicht einmal sicher weiß, dass sie überhaupt existieren.
Trotz der allgemeinen Preissteigerung plant die Bundesregierung keine Erhöhung des Freibetrags für Alleinerziehende, wie sie in der Antwort mitteilt. Eine Erhöhung um 20 Prozent würde zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen, eine Verdoppelung zu Steuermindereinnahmen von 550 Millionen Euro.
In den Nachrichten ist zu lesen und zu hören, dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sich über einen Haushaltsüberschuss in Höhe von 11,2 Milliarden Euro freut. Den Müttern soll davon jedoch nichts zugute kommen, obwohl allein dieser Haushaltsüberschuss eines einzigen Jahres ausreichen würde, eine Verdoppelung des Alleinerziehendenfreibetrages für 20 Jahre zu finanzieren.
Die 11,2 Milliarden Euro sollen statt dessen der Asylrücklage zugeführt werden.