Der libanesische Clan-Chef Ibrahim Miri soll die Kosten für seine beiden Abschiebungen selbst tragen. Nach Informationen der "Bild am Sonntag" sind entsprechende Kostenbescheide bereits in Arbeit.
Alleine die Kosten für Miris erste Abschiebung im Juli 2019 (Learjet und Polizeieinsatz) betragen laut BamS-Bericht unter Berufung auf Sicherheitskreise annähernd 65.000 Euro.
Da noch ein zweiter Abschiebehäftling an Bord war, muss Miri wohl die Hälfte dieser Kosten übernehmen. Die anteiligen Kosten hat die zuständige Ausländerbehörde in Bremen der Bundespolizei inzwischen erstattet. Das Land Bremen will jetzt im Gegenzug das Geld von Miri einfordern. Eine Sprecherin des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) bestätigte, dass sich ein Kostenbescheid in Bearbeitung befinde.
"Dieser wird unabhängig von seinem Aufenthaltsort seinem Anwalt zugestellt werden." Das Aufenthaltsgesetz (§66 Absatz 1) legt fest, dass Kosten, die durch die Durchsetzung Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen, vom Ausländer getragen werden. Eintreiben muss das Geld die zuständige Ausländerbehörde.
Soweit die Forderung nicht eingetrieben werden kann, können durch die zuständigen Landesbehörden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als letzte Stufe kann Haft angeordnet werden. Etwaige Haftbefehle würden in den Fahndungssystemen der Polizei hinterlegt - für den Fall einer möglichen illegalen Rückkehr Miris nach Deutschland.
Foto: Vorfeldaufsicht, über dts Nachrichtenagentur