Die Deutsche Bank muss für ein Zinswetten-Geschäft (Swap) aneinen insitutionellen Investor Schadenersatz zahlen.
Die Deutsche Bank muss nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt(Az: LG Frankfurt am Main 2-19 O 99/08) für ein Zinswetten-Geschäft (Swap) aneinen insitutionellen Investor Schadenersatz in Höhe von 371.250 Euro plusZinsen zahlen. Die Anwälte der PIA ProtectInvestAlliance, einem Joint Venturevon Nieding + Barth und TILP Rechtsanwälte, überzeugten die Richter anhandeiner Schulungsaufzeichnung für den Bankvertrieb von einer nicht transparentenKundenberatung. So kam ein Aufhebungsvertrag zustande, der dem InvestorAnsprüche aus dem verlustreichen Swap-Geschäft gegenüber der Bank entziehensollte. Dieser Tatbestand wurde mit der Frankfurter Entscheidung alsunzulässig eingestuft. Das Gericht folgte dabei der Argumentation der Kläger,die darlegten, dass die Tragweite dieser Entscheidung unbekannt war. „DasUrteil gegen die Deutsche Bank ist ein weiterer Erfolg unserer Swap-Mandanten.Es stünde den Banken gut zu Gesicht, sich ihrer Verantwortung für den Vertriebdieses zum Teil existenzgefährdenden Produkts an mittelständische Unternehmen,Kommunen und kommunale Unternehmen im Sinne von streitbeendenden Vergleichen zustellen, anstatt weiter auf den Instanzenzug zu setzen, auch vor demHintergrund des aktuellen Kapitalmarktumfeldes“, fasst Klaus Nieding, Vorstandder Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zusammen.
Daeine fehlerhafte Anlageberatung grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung ist,beschäftigten sich in den vergangenen Monaten verschiedene Landgerichte mit denZinswetten der Deutschen Bank. „Institutionelle Investoren stehen vor demgleichen Dilemma wie Privatanleger: Provisionsgetriebene Beratungen gehenhäufig zu Lasten des Kunden“, bewertet Nieding-Partner Tilp die verschiedenengerichtlichen Auseinandersetzungen. Hielten Banken bestimmte Informationen ganzoder auch nur teilweise zurück, seien sie schadenersatzpflichtig. Daher solltenbetroffene Unternehmen und Kommunen Swap-Verträge gründlich überprüfen.
DasUrteil ist noch nicht rechtskräftig.
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