Totalitäre Methodenzerstören Vertrauen. Sicher hat jedes Unternehmen hat ein Recht darauf,sich vor Korruption oder Missbrauch zu schützen. So wie jeder Bürgerein Recht darauf hat, dass seine persönlichen Daten geschützt bleiben.Die Tatsache, dass ein Unternehmen diesem berechtigten Interesse folgt,indem es sich vor Missbrauch schützen will, ist zunächst wederunethisch noch illegal. Die Anzahl der Datenüberprüfung bei derDeutschen Bahn AG ist jedoch nicht mehr nachvollziehbar. Wer 173.000 Mitarbeiterüberprüft, misstraut offensichtlich 173.000 Mitarbeitern. Überprüfungendieses Ausmaßes wirken wie Methoden totalitärer Systeme. Mitarbeiter,die von der Bespitzelung betroffen sind, können daraus zunächst nurschließen, dass sie in einem Unternehmen arbeiten, in dem keinVertrauensklima herrscht..
Die Angemessenheit muss gewahrt bleiben. Der öffentliche Umgang mit Bespitzelungen in der Vergangenheit bei der Telekom,Lidl und anderen Unternehmen hat gezeigt, dass bei berechtigtenAnnahmen von Korruption oder Ähnlichem ein Unternehmen wie die Bahn AGunbedingt hätte sensibler vorgehen müssen. Der Versuch, mit Hinweis aufdie Legalität die Maßnahme zu rechtfertigen zeigt, dass über dieLegitimität offenbar nicht genügend nachgedacht wurde und es anBewusstsein und Sensibilität für die Redlichkeit solcher Maßnahmenfehlt.
Bei Verdachtsmomentengehören alle Daten auf den Tisch. Das Vertrauen in die Wirtschaft wirdnicht dadurch erhöht, dass die Bahn AG zunächst nur zugegeben hat, waslängst schon bekannt war. Es ist ebenfalls ethisch nichtgerechtfertigt, die bespitzelten und unschuldigen Mitarbeiter erst dannüber die Bespitzelung zu informieren, wenn die Affäre derÖffentlichkeit bekannt wird. In solchen Fällen kann Vertrauen nurdadurch hergestellt werden, dass alle Karten auf den Tisch gelegtwerden, und nicht immer nur das zugegeben wird, was in derÖffentlichkeit sowieso schon bekannt. ist. Gerade die Fälle der letztenJahre haben leider gezeigt, dass wichtige Wirtschaftsführer zunächstdie Vorwürfe bestritten haben, und anschließend immer nur das zugegebenhaben, was bereits ermittelt war. So wird das Vertrauen in dieWirtschaft nicht hergestellt werden können. Legale Mittel zum Schutzvor Korruption sind ausreichend vorhandenIm Zweifel, ob eineSchutzmaßnahme legal ist oder nicht, stehen den Unternehmen Polizei undLandeskriminalamt zur Seite. Es ist für den EVW nicht verständlich,warum Unternehmen meinen, sie könnten sich besser und allein vorKorruption oder Missbrauch schützen. Die staatlichen Stellen außen vorzu lassen, zeugt von einer gewissen Selbstüberschätzung.
Macht korrumpiert. Jemächtiger Menschen werden, desto mehr unterliegen sie der Gefahr, dasssie sich von der Realität entfernen. Gerade Manager in wichtigen undmächtigen Funktionen müssen darauf achten, dass sie ihre Macht nichtmissbrauchen. Die aktuellen Vorfälle zeugen von einem Machtmissbrauch,der nur dann zustande kommt, wenn Menschen nach dem Motto handeln: derZweck heiligt die Mittel. Der Vertrauensverlust in die Redlichkeitdeutscher Manager wird durch diese Vorfälle nur noch zunehmen. Der EVWbeklagt dies umso mehr, als die Menge der Manager, die sich redlich undanständig benehmen, bei weitem die Menge der unredlichen Managerübersteigt.
Der Bahn AG ist zu wünschen,dass sie so schnell wie möglich alle Karten auf den Tisch legt, damitvorschnellen Urteilen Einhalt geboten wird und im Sinne allerBetroffenen so schnell wie möglich die Fälle aufgeklärt werden. Durchverschleppen oder vertuschen wird der Imageschaden für die Bahn AG unddie Deutsche Wirtschaft insgesamt nur erhöht.