Die ab März geplante Sperrung ausländischer Internet-Seiten mit kinderporno-
grafischen Inhalten scheint technisch kaum umsetzbar zu sein und gefährde zudem
die im Grundgesetz garantierte Kommunikationsfreiheit auf schwerwiegende Art und
Weise. Zu diesem harten Urteil kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestags. Hintergrund: Familienministerin Ursula von
der Leyen (CDU) will Internet-Provider dazu verpflichten, vom Bundeskriminalamt ge-
listete Web-Seiten zu blockieren. Eine Sperrung sei zwar technisch möglich, heißt
es in dem Gutachten. Doch mit einem „vergleichsweise geringen Aufwand“ könn-
ten Internet-Nutzer die abgeriegelten Seiten trotzdem aufrufen. Wollte man eine wirk-
same Sperre einrichten, müsse das Internet nach dem Vorbild Chinas umstruktu-
riert und der Grundgedanke der dezentralen Vernetzung von Computern aufgege-
ben werden. Vor allem aber zweifelt der Wissenschaftliche Dienst an der Verhält-
nismäßigkeit der Maßnahme. Es bestehe die Gefahr, dass Provider aus Furcht vor
Geldbußen auch Inhalte sperren, „die an sich unbedenklich sind“. Es gebe ein
großes Missbrauchspotential bei zentralen technischen Filtersystemen. Dies sei
eine Gefahr, die vor allem unter dem Aspekt einer freiheitlichen Demokratie „als
besonders schwerwiegend angesehen werden“ müsse.
DER SPIEGEL 7/2009