Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesagentur für Arbeit (BA) schwere Versäumnisse im Zusammenhang mit Deutschkursen für Flüchtlinge vor. In einem 43-seitigen Prüfbericht werden erhebliche Mängel bei...
Der Bundesrechnungshof wirft der Bundesagentur für Arbeit (BA) schwere Versäumnisse im Zusammenhang mit Deutschkursen für Flüchtlinge vor. In einem 43-seitigen Prüfbericht werden erhebliche Mängel bei der Ausführung und Abrechnung der Kurse festgestellt, berichtet der Radiosender "NDR Info".
Geprüft wurden demnach sogenannte Einstiegskurse, die die Arbeitsagentur am Höhepunkt der Flüchtlingskrise Ende 2015 veranlasst hatte und für die bis zu 400 Millionen Euro ausgegeben wurden. Es sei davon auszugehen, "dass ein großer Teil der eingesetzten Mittel de facto ins Leere lief", heißt es in dem Bericht.
Die Bundesagentur habe "keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um den Erfolg der Einstiegskurse strukturiert zu prüfen". Eine solide Auswertung sei schon daran gescheitert, dass die Träger keine Anwesenheitslisten führen mussten.
Kaum Teilnehmer
Die Kurse seien auch aufgrund der schlechten Qualität des Lernmaterials und der mangelnden Ausstattung der Kurse "von schwindenden bis zur Kursauflösung führenden Teilnehmerzahlen geprägt" gewesen.
Auch bei den Abrechnungen habe es Unstimmigkeiten gegeben, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, dem Radiosender: "In der Tat haben wir auch einige Fälle von Doppelförderungen und Doppelabrechnungen entdeckt. Die Bundesagentur hat das Geld in bestimmten Fällen auch zurückgefordert. Aber problematisch ist natürlich auch, wenn man keine Vorgaben macht. Dann kann man auch deren Nichterfüllung hinterher nicht kritisieren."
Säuglinge auf Teilnehmerlisten
Zudem habe die Arbeitsagentur die Sprachkurse auch für Kinder zwischen 0 und 13 Jahren gezahlt, obwohl die Maßnahme als "aktive Arbeitsmarktförderung" gedacht gewesen sei. Sogar Säuglinge hätten sich auf den Anmeldelisten gefunden. Die Kurse hätten jedoch nicht das Ziel gehabt, "Säuglingen und Kindern die deutsche Sprache zu vermitteln", wie der Bericht feststellt.
Es sei unerklärlich, weshalb die Bundesagentur auf eine zunächst in ihren Vorgaben vorgesehene Altersbeschränkung verzichtet habe: "Damit hat sie akzeptiert, dass den Trägern die Kursteilnahme von Kindern und Säuglingen erstattet wurde", heißt es in dem Bericht weiter.
Die Sprachkurse seien "kurzfristig mit einer eng bemessenen Eintrittsfrist von knapp zweieinhalb Monaten eingeführt worden", erklärte die Bundesagentur für Arbeit "NDR Info". Die Vorbereitung einer regulären Umsetzung sei damit nicht möglich gewesen: "Um eine möglichst ausreichende Zahl an Bildungsträgern zu gewinnen, wurde auf dezidierte Vorgaben zu Inhalten, Methodik, Durchführung und Anforderungen an die Qualifizierung der Lehrkräfte verzichtet."
Der Bundesrechnungshof lässt diese Erklärung nicht gelten: "Wir verkennen nicht den unbestritten engen Zeitkorridor zur Umsetzung der Einstiegskurse", heißt es in dem Bericht: "Trotzdem hätte die Bundesagentur ein Mindestmaß an Regelungen treffen oder beibehalten müssen, um einen zweckentsprechenden Einsatz der Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen."