Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat offenbar in großem Umfang die Online-Durchsuchung zur Spionage angewandt und dadurch geheime Daten abgefangen.
BND-internen Informationen zufolge wurden in den vergangenen Jahren in mindestens 2500 Fällen Computer im Ausland infiltriert. Dabei seien zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und nach Pullach übermittelt worden. In anderen Operationen seien sogenannte Keylogger installiert worden, mit denen Tatstaureingaben mitverfolgt und dadurch Passwörter für E-Mailfächer gewonnen wurden.
DasKanzleramt will nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung noch restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Online-Durchsuchung nur nach dem „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren.
Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen. Vor kurzem hatte der Geheimdienstkoordinatorder Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte.
Damalswar aufgeflogen, dass der BND illegalerweise mehrere Monate lang den E-Mailverkehr zwischen dem afghanischen Minister Amin Farhang und einer SPIEGEL-Journalistin mitgelesen hatte.
Zu den Spionagezielen des BND, bei denen die PullacherBehörde die Online-Durchsuchung angewendet hat, zählten auch der pakistanischeAtomwissenschaftler Abdul Qadir Khan und das Computernetz des Iraks.Inzwischen fordern sowohl Experten der Regierungskoalition als auch Oppositionspolitiker eine gesetzliche Regelung.
„Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage“, sagt der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler(FDP), will „den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren“.