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Dr. Hönle AG: So viel Dividende gibt es in diesem Jahr!

Liebe Leser,

die Dr. Hönle AG hatte am 28. März zu ihrer diesjährigen Hauptversammlung nach München eingeladen. An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Abstimmungsergebnisse.

Dividende auf Vorjahresniveau

Die anwesenden Aktionäre, die 40,62% des eingetragenen Grundkapitals der AG repräsentierten, segneten alle von Vorstand und Aufsichtsrat eingebrachten Beschlussvorschläge ab.

Der Gewinnverwendungsvorschlag wurde mit einer Mehrheit von 99,97% der anwesenden Stimmen angenommen. Vorstand und Aufsichtsrat hatten vorgeschlagen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015/2016 in Höhe von rund 30 Mio. Euro einen Betrag von gut 3 Mio. Euro zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 55 Cent pro dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Der Restbetrag von gut 27 Mio. Euro wird dem Beschluss zufolge auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividendenhöhe für das Geschäftsjahr 2015/2016 entspricht dem Niveau des Vorjahres.

Die vorgeschlagene Entlastung des Vorstands für das vergangene Geschäftsjahr wurde ebenso mit 99,99% der anwesenden Stimmen abgesegnet wie die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Zum Abschlussprüfer sowie Konzernabschlussprüfer für das aktuelle Geschäftsjahr wurde die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gewählt, ebenfalls mit 99,99% der anwesenden Stimmen.

Beschlussfassungen über Satzungsänderungen mit weniger Zuspruch

Leichte Abstriche musste die Dr. Hönle AG bei den Beschlussfassungen über Satzungsänderungen hinnehmen. Vorstand und Aufsichtsrat hatten vorgeschlagen, „dass eine zukünftige Erhöhung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder aus Kosten- und Effizienzgesichtspunkten entsprechend den grundsätzlichen gesetzlichen Regelungen zur Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern nur mittels eines Hauptversammlungsbeschlusses mit einer qualifizierten Dreiviertelmehrheit möglich sein sollte“.

Der Vorschlag beinhaltete, dass eine satzungsgemäße Änderung der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Abberufung von Mitgliedern des Kontrollgremiums ebenfalls eine qualifizierte Dreiviertelmehrheit erfordern. Der Vorschlag wurde mit einer Mehrheit von 91,84% der anwesenden Stimmen angenommen.

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