Ein Facebook-Nutzer ist nach Denunziation wegen Hetze gegen Claudia Roth zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Er hatte die Bundestagsabgeordnete verunglimpft und gefordert, sie "aufzuhängen".
Der 57-Jährige Angeklagte, der im Prozess Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu seinem Einkommen verweigerte, hatte die fraglichen Hass-Postings im September und Oktober 2015 im Internet veröffentlicht. Er habe „das mit dem Aufhängen“ nicht ernst gemeint, erklärte der Angeklagte, „die Beleidigung schon“.
Erfolgreiche Denunziation
Das Verfahren war durch die Anzeige eines weiteren Facebook-Nutzers ins Rollen gekommen. Der Mitarbeiter einer Digitaldruckerei sagte, der Angeklagte sei Kunde gewesen. „Er kam mir wie ein merkwürdiger Wutbürger vor.“ Im Internet sei er dann auf „menschenverachtende und gruselige“ Kommentare des Mannes gestoßen. Auch Roth hatte kurz darauf Strafanzeige erstattet. In dem Prozess war sie nicht als Zeugin geladen.